Privater Autoverkauf - Versicherung muss vorher gekündigt sein?
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Re: Privater Autoverkauf - Versicherung muss vorher gekündigt sein?
08.03.2011, 23:42:28
Was issen das hier für'n Kindergarten? - Jeder wills besser wissen und doch hat keiner Ahnung. - Ich auch nicht, aber dafür gibts Google. Nach 10 Sekunden haste 'ne vernünftige Seite gefunden, die dir sagt, wie man sowas macht.

Es bleibt somit bei unserem vorherigen Vorschlag, das Kfz vor dem Verkauf selbst abzumelden oder das Kfz über einen Mitarbeiter der Ämtergänger KG abzumelden lassen, da dieses allemal günstiger als die oben beschriebenen Probleme ist und der Verkäufer mit ruhigen Gewissen sein Kfz verkaufen kann.
Das Kfz darf nach der Abmeldung (bei gleichzeitiger Avisierung gegenüber dem Amt) noch maximal 24 Stunden am Stra?enverkehr teilnehmen. Sollte der Verkauf allerdings erst nach diesem Zeitraum erfolgen, sollte der zukünftige Käufer sich sog. Kurzzeitkennzeichen besorgen, welche max. 5 Tage gültig sind und dann ersatzlos verfallen. Dieser Zeitraum verbleibt demzufolge dem Käufer, das Kfz zu überführen und neu zuzulassen. Der ehemalige Verkäufer/Eigentümer bleibt bei alledem außen vor und braucht keine Regressionszahlungen fürchten, da er als vormaliger Eigentümer durch die Abmeldung gelöscht wird und die Pflicht auf den neuen Besitzer übergeht.

(Quelle: http://www.kfz-auskunft.de/news/2028.html )


... und zum Thema Versicherung: http://www.aspect-online.de/finanztipps/kfz-versicherung-vorsicht-beim-verkauf-des-eigenen-autos-07022007.htm

08.03.2011, 23:46 Uhr - Editiert von Computerfuzzi, alte Version: hier
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