Steuerfrage Unterschied PS
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Re: Steuerfrage Unterschied PS
27.03.2011, 13:17:23
Bemessungsgrundlage und Steuersatz

Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage ist bei

    * Krafträdern der im Typenschein oder im Bescheid über die Einzelgenehmigung eingetragene Hubraum,
    * Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen und allen übrigen Arten von Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen die im Typenschein oder im Bescheid über die Einzelgenehmigung eingetragene, um 24 Kilowatt verringerte Motorleistung.

Bei unterschiedlichen Angaben über die Motorleistung ist die kleinere Zahl maßgebend.

Ist die Motorleistung nicht in Kilowatt sondern in PS angegeben, hat die Umrechnung gemäß § 64 des Maß- und Eichgesetzes 1950 nach der Formel 1 PS = 0,73549875 kW zu erfolgen. Bruchteile von Kilowatt sind auf volle Kilowatt aufzurunden.

Ist bei Fahrzeugen die Motorleistung in " SAE – PS " angegeben, sind ohne weiteren

Nachweis vor der Umrechnung auf Kilowatt die angegebenen " SAE – PS " um 20 % zu kürzen oder ist der Umrechnung auf Kilowatt die Formel 1 SAE – PS = 0,588399 kW zugrunde zu legen.

Fehlt eine entsprechende Eintragung im Typenschein oder im Bescheid über die Einzelgenehmigung, ist die Steuer bei

    * Krafträdern von einem Hubraum von 350 cm³,
    * allen übrigen Kraftfahrzeugen von einer Motorleistung von 50 kW zu berechnen.

Steuersatz

Der Steuersatz hängt einerseits von der Art des Kfz, andererseits vom Zeitraum, für den die Versicherungsprämie geleistet wird (monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Prämienzahlung) ab.

Bei kurzfristigen Versicherungen und Einmalprämien kommt der bei jährlicher Entrichtung der Prämie vorgesehene Steuersatz zu Anwendung.

Die motorbezogene VersSt beträgt für jeden Monat des Bestehens eines Versicherungsvertrages über die Kraftfahrzeug – Haftpflichtversicherung für

   1.
      Krafträder je Kubikzentimeter Hubraum und Monat
      - 0,022 Euro bei jährlicher
      - 0,02332 Euro bei halbjährlicher
      - 0,02376 Euro bei vierteljährlicher
      - 0,0242 Euro bei monatlicher

      Entrichtung der Prämie für die Kraftfahrzeug – Haftpflichtversicherung.

   2.
      Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen sowie allen übrigen Arten von Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen je Kilowatt der Bemessungsgrundlage (das ist die um 24 Kilowatt verringerte Motorleistung) und Monat
      - 0,55 Euro bei jährlicher
      - 0,583 Euro bei halbjährlicher
      - 0,594 Euro bei vierteljährlicher
      - 0,605 Euro bei monatlicher

      Entrichtung der Prämie für die Kraftfahrzeug – Haftpflichtversicherung.

      Die Steuer beträgt aber bei Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen monatlich mindestens
      - 5,50 Euro bei jährlicher
      - 5,83 Euro bei halbjährlicher
      - 5,94 Euro bei vierteljährlicher
      - 6,05 Euro bei monatlicher

      Prämienzahlungsweise.

      Bei anderen Kraftfahrzeugen als Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen beträgt die Steuer monatlich höchstens

      - 60 Euro bei jährlicher
      - 63,60 Euro bei halbjährlicher
      - 64,80 Euro bei vierteljährlicher
      - 66 Euro bei monatlicher

      Prämienzahlungsweise.

      Für vor dem 1. Jänner 1987 erstmals im Inland zum Verkehr zugelassene Personen- und Kombinationskraftwagen mit Fremdzündungsmotor (Ottomotor) ohne geregelten Dreiweg – Katalysator erhöht sich die Steuer ab 1. Jänner 1995 um 20 %. Mit einer '' weißen '' Begutachtungsplakette gekennzeichnete Kraftfahrzeuge unterliegen nicht der erhöhten Steuer.

      Für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit Mopedkennzeichen ist nicht der Steuertarif für Krafträder, sondern jener für Personen- und Kombinationskraftwagen anzuwenden. Wenn die Steuerberechnung nach Kilowatt einen Steuerbetrag unter der Mindeststeuer ergibt - was bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen der Fall ist - ist für diese Fahrzeuge die Mindeststeuer zu entrichten.

      Oldtimer- Kraftfahrzeugen kommt keine Steuerbegünstigung zu, für sie ist der Steuertarif für Personen- und Kombinationskraftwagen anzuwenden.

http://www.bmf.gv.at/Steuern/Brgerinformation/AutoundSteuern/MotorbezogeneVersic_5794/Bemessungsgrundlage_5795/_start.htm
oder "etwas" weniger kompliziert
http://www.uniqa.at/uniqa_at/cms/service/kfz/tax/Rechner_motorbezogene_Versicherungssteuer.jsp




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