rechtliche Frage zu einen Kaufvertrag
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Re(7): rechtliche Frage zu einen Kaufvertrag
30.03.2011, 10:44:21

den Auftrag bei der Bank eigentlich sperren
oder?


würd ich nicht tun

  Aber ich möchte eigentlich mal abwarten was sie beim Termin sagen.


ist meiner meinung nach gescheiter!



Bisher waren das Möbelhaus Lutz bei Fehlern eigentlich immer sehr
entgegenkomment.


ja, seh ich auch so!




Aber macht es bei Gewährleistung überhaupt einen Unterschied ob
ich alles bezahlt habe oder nicht? Klar man kann mehr druck machen wenn noch
nicht alles bezahlt ist.


rein rechtlich macht es keinen unterschied!
druck könntest du machen, wenn eine summe noch offen wäre, aber warum immer gleich alles abschöpfen, wenn es auch anders geht?

die rechtsfolgen bei der gewährleistung:
-) primär:
a) verbesserung (nur bei behebarem mangel möglich): reparatur, nachtrag
b) oder austausch (nicht möglich bei stückschuld)

wenn einer der beiden primärbehelfe nicht möglich ist, mit hohem aufwand verbunden (bei dir wahrscheinlich der fall), oder nicht in angemessener frist ausgeführt wird oder gar verweigert wird:
-) sekundär:
a) preisminderung: relative berechnungsmethode
b) vertragsaufhebung (nicht zulässig bei geringfügigem mangel)


bei dir:
wahrscheinlich wird die verbesserung mit sehr hohem aufwand verbunden sein, da ein austausch als primär und die vertragsaufhebung als sekundärbehelfe nicht logisch erscheinen, werden sie eine preisminderung anbieten, wobei sie dir das geld zurück geben werden! lass dir keine gutscheine einreden!

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