wechselkennzeichen
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Re: wechselkennzeichen
12.04.2011, 07:40:05
Hallo!

Doch ... es gibt für Motorräder WKZ ...

Die Kennzeichenart muss immer die gleiche sein --> d.h. einzeilig und einzeilig bzw. zweizeilig und zweizeilig

mann kann z.b. auch auto und traktor zusammenmelden!! :)

Zitat Wiki:
In Österreich ist es möglich, bis zu drei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse (Motorrad, Pkw, Lkw usw.) unter einem einzigen Kraftfahrzeugkennzeichen zur Zulassung anzumelden. Für die gemeinsam zugelassenen Fahrzeuge wird eine eigene Zulassungsbescheinigung ausgefertigt, in der der Vermerk ‚Wechselkennzeichen‘ angebracht ist.

In diesem Fall wird eine Garnitur (zwei) Kennzeichentafeln als Wechselkennzeichen ausgegeben, die aber immer nur auf einem der zugelassenen Fahrzeuge gleichzeitig montiert werden dürfen. Die anderen Fahrzeuge ohne Tafeln dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden. Die jeweilige Gemeindeverwaltung kann allerdings nach § 82Vorlage:§/Wartung/RIS2-Suche StVO eine Ausnahmegenehmigung zum Abstellen eines solchen Fahrzeuges erteilen.

Die Kfz-Steuer und die Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich nach dem Fahrzeug, das in die jeweils teuerste Kategorie fällt. Eine etwaige Autobahnvignette muss hingegen für jedes Fahrzeug separat erworben werden.

Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen müssen aus nachstehenden Fahrzeugklassen stammen und das gleiche Kennzeichenformat aufweisen: Krafträder mit Krafträdern, Kraftwagen mit Kraftwagen und Anhänger mit Anhängern. Daher ist es nicht möglich, Motorrad und Pkw gemeinsam zuzulassen, Traktor (Zugmaschine) und Pkw dagegen schon. Ein Pkw mit einzeiliger hinterer Kennzeichentafel und ein Pkw mit zweizeiliger hinteren Kennzeichentafel (z. B. Puch-G) kann ebenfalls nicht mit Wechselkennzeichen zugelassen werden.



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