Gebrauchtwagengarantie
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Re: Gebrauchtwagengarantie
27.04.2011, 21:06:11
Dieses Auto besitzt noch eine Herstellergarantie vom Händler


Hoch interessant. |-D

Wird die Garantie automatisch übernommen oder ist sie an den Erstbesitzer
gebunden?


Nachdem Garantie eine freiwillige Leistung ist, kann das jeder Hersteller so handhaben wie er will. Ein Blick in die Garantiebestimmungen gibt Aufschluss darüber. ;-)


Zudem gewährt HYUNDAI ab dem Datum der Auslieferung eine Mobilitätsgarantie über einen Zeitraum von 36 Monaten, die HYUNDAI-Mobilitätsgarantie.

Im Garantie- und Serviceheft ist das Auslieferungsdatum an den ersten
Fahrzeugeigentümer und damit der Beginn der Garantielaufzeit festgehalten.

Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Auslieferung an den ersten Besitzer. Durch die Erfüllung eines Garantieanspruches durch einen HYUNDAI-Partner werden die Garantiefristen nicht verlängert bzw. beginnen diese nicht neu zu laufen. Weitergehende Garantieansprüche gegenüber HYUNDAI als die vorhin bezeichneten, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Seite 12:
http://www.hyundai.at/dateien/garantie.pdf

NAMEN-/ADRESSEN- ÄNDERUNG UND BESITZER-REGISTRIERUNG
(Bitte vollständig in Blockbuchstaben ausfüllen)

° Namen-/Adressänderung
° Zweitbesitz

(Bitte entsprechend ankreuzen)


Ich habe nirgends rausgelesen, dass Hyundai nur dem Erstbesitzer die Garantie gewährt. Im gegenteil: Seite 12 legt nahe, dass die Garantie auch vom Zweitbesitzer übernommen wird, sofern alle übrigen Punkte (Serviceintervalle eingehalten und bei autorisierten Hyundai Vertragshändler gemacht) eingehalten wurde.


Aber um ganz sicher zu gehen:
HYUNDAI Import
Gesellschaft m.b.H.
Richard Strauss Straße 14
1230 Wien

27.04.2011, 21:08 Uhr - Editiert von robotti, alte Version: hier
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