Bewegungsfläche für Einsatzfahrzeuge / Ladetätigkeit
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Bewegungsfläche für Einsatzfahrzeuge / Ladetätigkeit
23.07.2011, 19:02:54
Hätte folgende Frage:

Wie hoch ist denn im Regelfall die Strafhöhe für das Parken auf einer Feuerwehr-Bewegungsfläche im Rahmen einer Ladetätigkeit?
Konkret geht es darum dass ALLE Zufahrten zu dem betreffenden Wohnhaus als Bewegungsfläche für Einsatzfahrzeuge markiert sind.
Die Wohnbaugenossenschaft verkauft über die Hausbesorgerei Fernbedienungen für den Schranken zu der Zufahrt und hat in einer Aussendung angeführt dass das Abstellen von KFZ zur Ladetätigkeit zulässig sei, man aber einen Zettel mit der Handynummer hinter die Windschutzscheibe legen muss.

Die örtliche Feuerpolizei führt an dass das Befahren der Zufahrt bzw. das Abstellen eines Fahrzeugs strafbar ist und auch keine Ausnahme für Ladetätigkeit usw. existiert. Recht viele Bewohner wurden angezeigt und eine Strafverfügung über einheitlich 200 Euro ist ausgeschickt worden.

Ist diese Strafhöhe für ein Bagatelldelikt nicht etwas arg übertrieben bzw. extrem? Natürlich wird das beeinsprucht werden (nach der Höhe nach auf alle Fälle, aber ich muss erst mal meinen Vater befragen ob er an dem Tag überhaupt in die Einfahrt gefahren ist...).

Die andere Frage ist ob es Möglichkeiten gibt gegen die großflächige Verhängung dieser Bewegungsfläche etwas zu unternehmen. Eine ganze 100m lange breite Einfahrtsstraße als Bewegungsfläche zu erklären kommt mir etwas übertrieben und nach Gießkannenprinzip vor. Ich mein so ein Tanklöschfahrzeug ist 7,2m lang und 2,5m breit... Da braucht man nicht 10 davon gleichzeitig... Und den Mietern die Zufahrt zum eigenen Haus zu verbieten und das abzustrafen ist ja wohl mehr als grenzwertig.
Geht ja nicht ums Parken (dafür hat ja jeder Hausbewohner seinen fixen Parkplatz) sondern nur um Ladetätigkeiten...

Bezüglich der Beschilderung: Weiß jemand wie viele Zusatztafeln an einem Halteverbotsschild zulässig sind? Gabs da nicht mal was mit max. 2 Zusatztafeln? Da sind 3 dran, ist die Strafverfügung eventuell darüber angreifbar?

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