Neue Abgaswerte ab 2012
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Re(3): Neue Abgaswerte ab 2012
12.12.2011, 18:38:50
Laut Feuerpolizei kann man das für Altanlage machen (Installation vor 2004) ... das war sogar der Tipp des Herrn. Laut Aussage des Herrn von der Feuerpolizei gilt dies aber nicht für Thermen, die nach 2004 installiert wurden, da diese den neuen Werten bereits entsprechen müssen ... der Schmäh ist allerdings, dass die nach 2004 Installierten sicher nicht alle den neuen "Anforderungen" entsprechen ...
Laut FP dürften nach 2004 für Wien keine Thermen mehr verkauft und installiert werden, die den Anforderungen nicht entsprechen. Verkauft ja, aber eben nicht für Wien.
Hier wurde gerade viel "Schindluder" getrieben, verkauft wurden sie "günstig" und eingebaut hat sie ein Anderer ... somit entgeht man dem Regressforderungen ... "Schauen's, verkauft haben wir ja, aber eben nicht FÜR Wien --- der Andere sagt dann ----> Schauen's, verkauft haben wir's ja nicht, wir haben's sie ja nur in Ihrem Auftrag eingebaut ... und der Kunde schaut in die Röhre, nur weil die Behörden Verordnungen erlassen - ohne das Hirn einzuschalten, was die Realität so spielt und den Installateuren nicht auf die Finger schauen ----> ganz "einfach", die Behörde hätte gleichzeitig erlassen müssen, dass Installateure bzw. Thermen - "Verkäufer" eine Aufklärung vom Kunden unterschreiben lassen müssen, dass die verkaufte oder eingebaute Therme nicht mehr für Wien zugelassen ist, aber nein, man macht nichts, man erläßt eine Verordnung mit 2004, mit Übergangsfrist bis 2011 und läßt munter zu, dass Thermen weit nach 2004 verkauft und installiert werden, die die neuen Anforderungen nicht entsprechen. 2000-2500 Euro für 5 Jahr - echt absurd! Kauft der Mieter eine Therme auf eigene Kosten und zieht nach einem Jahr aus, muss der Vermieter die Therme ablösten, mit 90% - nach 10 Jahren ist die Therme "abgewohnt" ---> das hätten sich auch die Behörden und Erlasser der Verordnung mal vornehmen müssen, Thermen die nach 2004 verkauft und eingebaut worden sind, haben eine 10 Jahresfrist - mit einer einmaligen Überprüfung nach 5 Jahren und den Installateuren, die muter weiter "Schrott" verkaufen, droht eine "saftige" Strafe ... aber so, wie bereits erwähnt, zahlt der Kunde die Zeche!

Also, Altthermen vor 2004 schnell noch im Dezember die Überprüfung machen, auch wenn es noch 2 Jahre zur Überprüfung sind, man bekommt ab Überprüfung 5 Jahre!
Neuthermen ab 2004 laut FP nicht möglich - hier lieber noch den Rauchfangkehrer fragen!
Fraglich ist natürlich, ob "der" Rauchfangkehrer des Grätzels noch einen Termin hierfür "frei" hat.
Diverse Installationsbetriebe bieten die Überprüfung auch an ...

Rauchfangkehrer: 40 Euro plus 22 Euro Weg.
Installationsbetrieb: zb. 60,- Euro gesamt (ohne Wartung)

Cheers Ray

PS: Ich habe mir die Verordnung noch mal genau angesehen, für Neuanlagen ab 07.2004 gelten bereits die "verschärften" Anforderungen.
Volkommen absurd, Altanlagen bekommen so noch 5 Jahre, neuere Anlagen, die die Anforderungen nicht erfüllen, bekommen keine 5 Jahre mehr ...

Ergo .. Beispiel 20 Jahre alte Anlage bekommt noch 5 Jahre, 5 Jahre alte Anlage bekommt keine mehr!!! >-(


12.12.2011, 19:25 Uhr - Editiert von ray81, alte Version: hier
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