Rücknahmebedinungen im Versandhandel??
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Rücknahmebedinungen im Versandhandel??
29.02.2012, 20:17:07
Hallo!

Ich bin gerade dabei mir ein Teil zuzulegen. Es wird auf einer Auktionsplattform zum "Sofortkauf" angeboten.

Jetzt hab ich mir die Hinweise des gewerblichen Verkäufers durchgelesen und da stand
"Da es sich bei diesem Produkt um eine Sonderanfertigung speziel für Ihr Fahrzeug handelt, ist ein Umtausch und eine Rücknahme ausgeschlossen."

Der Verkäufer ist aus DE. - Ist dies rechtskonform oder muss der Verkäufer die Waren innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen zurücknehmen und den Betrag zurückzahlen?

Was ist wenn ich mit dem Produkt nicht zufrieden bin, weil es seine vom Verkäufer versprochenen Leistungen nicht erbringt? Zählen dann trotzdem die Paragraphen § 312d (usw.)???
http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html

Andere Verkäufer bieten ähnliche Produkte an und belehren den Kunden über  das Widerrufs- und Rückgaberecht nach dem Fernabsatzvertragsgesetz.

Der andere Verkäufer schreibt auch in seine AGBs.


Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

XXXXXXX
XXXXXX
XXXXXXX

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) heraus zu geben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren beziehungsweise heraus geben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinaus geht.  Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht  man  das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.


Was zählt jetzt wirklich???

LG

Vanessa






29.02.2012, 20:22 Uhr - Editiert von Vanessa1980, alte Version: hier
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