Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung - Abgaspickerl ab 1. Sept. 2012
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Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung - Abgaspickerl ab 1. Sept. 2012
02.05.2012, 08:04:04

Ab dem 1. Sept. gilt die neue Verordnung, dann müssen / können / dürfen wir  10x5 cm Abkleber am PKW / LKW / Bus auf der Innenseite der Windschutzscheibe anbringen. Immerhin wird das Nachrüsten eines DPF (Dieselpartikelfilter) berücksichtigt. Nur der Händler oder die Pickerlprüfstelle ist berechtigt die neue Plakette anzubringen.

Neue Fahrzeuge werden demnach automatisch vom Händler gekennzeichnet, beim Fahrzeugbestand wird es spätestens mit dem Pickerl mitgemacht werden. Allerdings sehe ich (noch) keinen Zwang dahinter, scheint derzeit noch auf freiwilliger Basis zu sein .... !?!?


•Einstufung in Abgasklassen
Zur Identifizierung und Zuordnung von Kraftfahrzeugen in eine Abgasklasse sind Fahrzeugklasse, Abgasklasse und Antriebsart des Motors zu überprüfen. Als Grundlage für diese Feststellungen sind die Abgasklassifizierungsdatenbank sowie die in der Zulassungsbescheinigung oder im Genehmigungsdokument relevanten Angaben, eine Übereinstimmungsbescheinigung oder ein CEMT-Nachweis heranzuziehen.

•Aussehen, Abmessung und Beschaffenheit der Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette
Die Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette muss nach den in der Anlage dieser Verordnung dargestellten Mustern ausgeführt sein und aus einer lichtechten, wetterfesten, widerstandsfähigen Folie bestehen. Die Zuordnung zu den EURO-Abgasklassen wird anhand der unterschiedlichen Farben der Plaketten erkennbar. (EURO 1 – schwarz, EURO 2 – rot, EURO 3 – gelb, EURO 4 – grün, EURO 5 – blau).

•Anbringung der Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette am Fahrzeug
Die Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette muss an der rechten Innenseite der Windschutzscheibe unmittelbar neben oder unter der Begutachtungsplakette angebracht sein. Das Anbringen mehrerer Abgasklassen-Kennzeichnungsplaketten ist verboten.

•Befugte für die Zuordnung und Anbringung der Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette
Beim Inverkehrbringen neuer Fahrzeuge sind der Erzeuger des Fahrzeuges, sein inländischer Bevollmächtigter sowie im Auftrag des Erzeugers oder des Bevollmächtigten tätige Fahrzeughandelsbetriebe zur Zuordnung zu einer Abgasklasse berechtigt. Danach kann der Fahrzeughalter ausschließlich Begutachtungsstellen und Landesprüfstellen mit einer Zuordnung beauftragen.

•Kosten der Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette
Für die Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette wird ein Richtpreis von 2,50 EURO festgelegt. Der Preis für Zuordnung und Anbringung richtet sich nach dem maximal zu erwartenden zeitlichen Aufwand und den allgemein anwendbaren Stundensätzen der ermächtigten Stellen.




https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/module?gentics.am=Content&p.contentid=10007.66414

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2012_II_120/BGBLA_2012_II_120.pdf

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2012_II_120/COO_2026_100_2_743155.pdf





Grüße,
Geri

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