Altgeräteentsorgung - die gesetzwidrige Praxis
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Altgeräteentsorgung - die gesetzwidrige Praxis
04.09.2012, 00:11:29
Jeder, der ein größeres Gerät wie Waschmaschine, E-Herd oder Geschirrspüler erwerben möchte, weil das Altgerät "den Geist aufgegeben" hat, erlebt dabei [bestimmt nicht nur] online gar nicht selten eine unliebsame Überraschung. Dabei handelt es sich um den sogenannten 1:1-Geräteaustausch, der vom Gesetzgeber ziemlich genau geregelt wurde. Kauft also jemand eine Waschmaschine, weil die alte kaputt gegangen ist, müßte der Händler das kaputte Gerät kostenlos entsorgen.

Entgegen geltender Verordnung  - siehe http://wien.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=67&IP=16945&iamNow=full#E412418  - trifft man immer wieder auf Angebote, die entweder gar keine Entsorgung von Altgeräten anbieten oder eigens dafür Tarife vorsehen. Beides gesetzwidrig, denn ohne deutlichen Hinweis darauf  (entweder im Ladengeschäft oder auf der Homepage des Anbieters wie zB "Wir schließen die Rücknahme von Altgeräten ausdrücklich aus"), machen sich selbst mit der Note 1,0 beurteilte online-Händler ein nicht zu unterschätzendes Körberlgeld. Gesetzeswidrig und wie immer zu unserem Ungunsten.

Dazu habe ich mich inzwischen nicht nur mit der AK Wien in Verbindung gesetzt, sondern mit diesen Fakten auch einige online-Händler konfrontiert. Über Reaktionen der einen oder anderen Seite berichte ich gerne, wünschte mir aber, daß sich noch viel mehr bewußte Konsumenten dagegen entschlossen zur Wehr setzen. Auch wenn wir befürchten müssen, daß diese Kosten dann halt einfach anderswo aufgeschlagen werden - gefallen lassen darf man sich das nicht!  

Zusatz zu den letzten Postings: Natürlich kann man gerade in Wien Altgeräte unkompliziert und fachgerecht entsorgen. Es geht allerdings darum, daß Händler dafür zu Unrecht Beiträge kassieren und nicht jeder imstande ist, das Gerät selbst zu entsorgen. Man denke an Mitbürger mit Rückenproblemen...

04.09.2012, 10:03 Uhr - Editiert von blueSultan, alte Version: hier
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Re(3): Altgeräteentsorgung - die gesetzwidrige Praxis
05.09.2012, 13:31:04
Nein, eine verpflichtende Abholung steht nirgends!


Rückgabe von Altgeräten

§ 5. (1) Letztverbraucher können Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten zumindest unentgeltlich zurückgeben

    1. bei Sammelstellen gemäß § 3 Z 13 lit. a,
    2. bei Sammelstellen gemäß § 3 Z 13 lit. b,
    3. bei sonstigen Rückgabemöglichkeiten, welche Hersteller oder Sammel- und Verwertungssysteme dafür einrichten,
    4. beim Letztvertreiber Zug um Zug gemäß Abs. 2 oder 3.

...
(2) Der Letztvertreiber ist auf Verlangen des Letztverbrauchers verpflichtet, bei der Abgabe eines Elektro- und Elektronikgerätes für private Haushalte ein Elektro- und Elektronik-Altgerät aus privaten Haushalten Zug um Zug zumindest unentgeltlich zurückzunehmen, sofern das zurückgegebene Gerät von gleichwertiger Art ist und dieselbe Funktion wie das abgegebene Gerät erfüllt hat. Von der Verpflichtung ausgenommen sind Letztvertreiber, sofern deren Verkaufsfläche weniger als 150 m2 beträgt und der Letztvertreiber die Letztverbraucher von der Ausnahme von der Rücknahmeverpflichtung insbesondere durch deutliche Information im Geschäftslokal informiert.

(3) Für Rechtsgeschäfte, in denen der Letztvertreiber Elektro- und Elektronikgeräte für private Haushalte im Rahmen des Versandhandels, einschließlich des elektronischen Versandhandels, vertreibt, kann der Letztvertreiber seine Verpflichtung zur Zug-um-Zug-Rücknahme gemäß Abs. 2 durch Einrichtung von mindestens zwei öffentlich zugänglichen Stellen je politischem Bezirk erfüllen, bei denen Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten von Letztverbrauchern abgegeben werden können. Diese Stellen und deren Öffnungszeiten sind dem Letztverbraucher in geeigneter Weise bekannt zu geben.


Da gibt es viele Optionen!
- Der Händler kann die Lieferung inkl. Abholung des Altgerätes anbieten(Versandkosten).
- Der Käufer bringt selbst das alte Gerät zum Händler und holt das Neue.
- Der Händler hat eine Verkaufsfläche < 150 m2 oder vertreibt die Geräte online, dann braucht er nur die ASZ Öffnungszeiten bekanntgeben  


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Ich glaube an das Gute im Menschen,
ich verlasse mich aber lieber auf das Schlechte in ihm.


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