Flug nach Deutschland - Reisepass nötig
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Re(4): Bisl langsam ..
24.10.2012, 19:44:16

Stimmt nicht, der Führerschein bleibt auch in Deutschland ein Ausweis. Er
gilt aber nicht als Passersatz...  


Jetzt zum x-tem Mal:

Ein Führerschein kann NIE ein REISE-Dokument sein, welches zu Auslandsreisen berechtigt.

Ein Führerschein kann aber ein AUSWEIS-Dokument sein, welches zum Nachweis der Identität dient.

In Deutschland ist der Führerschein KEIN AUSWEIS-Dokument, sondern lediglich ein Nachweis über die vorhandene Fahrerlaubnis.

Guckst Du z.B. da:

en.wikipedia.org/wiki/Id_card#Germany

oder da:

en.wikipedia.org/wiki/List_of_identity_card_policies_by_country

wo da steht "....drivers licences are not legally accepted forms of identification in Germany.."

Deshalb gibt´s dort auch die (strafbewehrte) Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen.

Den ein deutscher Autofahrer deshalb auch bei einer Verkehrskontrolle vorweisen muss (zusätzlich zum Führerschein).

Bei uns in A  ist der Führerschein ein gesetzliches AUSWEIS-Dokument, aber kein REISE-Dokument. Und Personalausweis muss man bei uns NICHT haben, man muss überhaupt keinen Ausweis/Pass haben , Führerschein sowieso nicht......

Und wenn die Grenze ins Ausland überschreitet, egal ob Grenzkontrollen oder nicht (Schengen), MUSS man ein REISE-Dokument mit sich führen.  Eben einen Pass oder einen Personalausweis (innerhalb EU).

War´s ausführlich genug?


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Alkohol ist keine Lösung, sondern ein Destillat %-)
24.10.2012, 19:47 Uhr - Editiert von *Weinberg, alte Version: hier
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Re(5): Bisl langsam ..
24.10.2012, 20:36:41
Jetzt zum x-tem Mal:


Nö, du schreibst jetzt zum ersten Mal das was du meinst.

Ein Führerschein kann NIE ein REISE-Dokument sein, welches zu Auslandsreisen
berechtigt.


Habe ich nie bestritten, oder wo?

In Deutschland ist der Führerschein KEIN AUSWEIS-Dokument, sondern lediglich
ein Nachweis über die vorhandene Fahrerlaubnis.


Du verstehst den Begriff Ausweis noch immer nicht.

Nochmal:
Auch mein Büchereiausweis ist ein Ausweis. Er erfüllt aber nicht die Auflagen der deutschen Ausweispflicht. Es ändert noch immer nichts an der Tatsache, daß es ein Ausweis ist und bleibt.

wo da steht "....drivers licences are not legally accepted forms of
identification in Germany.."


Auch das hab ich nicht behauptet. Du vermischt abermals die Auflagen der deutschen "Ausweispflicht" mit der Begriffsdefinition "Ausweis".

Deshalb gibt´s dort auch die (strafbewehrte) Pflicht, einen Personalausweis zu
besitzen.


Nein, die gibt es auch in Deutschland nicht, ich kann auch nur einen Pass haben und keinen Personalausweis.

Bei uns in A  ist der Führerschein ein gesetzliches AUSWEIS-Dokument, aber
kein REISE-Dokument. Und Personalausweis muss man bei uns NICHT haben, man
muss überhaupt keinen Ausweis/Pass haben , Führerschein sowieso nicht......


Wüßte nicht wo ich was anderes behauptet hab. Im übrigen ist er aber kein gesetzliches Ausweis-Dokument, sondern ein amtlicher Lichtbildausweis. Aber ich weiß was du meinst.

Und wenn die Grenze ins Ausland überschreitet, egal ob Grenzkontrollen oder
nicht (Schengen), MUSS man ein REISE-Dokument mit sich führen.  Eben einen
Pass oder einen Personalausweis (innerhalb EU).


Meine Rede, falls du meine Posts aufmerksam gelesen hast. Ich hab nicht angefangen mit der Vermischerei der Begriffe "Ausweis", "Reisedokument" und "Ausweispflicht".


Ausführlich genug? ;)






24.10.2012, 20:41 Uhr - Editiert von zeddicus, alte Version: hier
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