Was bedeutet "ununterbrochen" und "nicht anhalten"?
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Was bedeutet "ununterbrochen" und "nicht anhalten"?
05.11.2012, 12:35:02
Mir ist vorgeworfen worden, dass ich dem von einem Polizisten "mittels erhobenen Armes deutlich sichtbar gegebenen Zeichen zum Anhalten nicht Folge geleistet" hätte, weil ich "die Fahrt ununterbrochen fortgesetzt habe".

Stimmt nicht, darum habe ich Einspruch erhoben: Ich konnte das Handzeichen nicht zweifelsfrei mir zuordnen (innerstädtisch, mehrspurige Einbahn), bin aber dann unter Bedachtnahme auf den anderen Verkehr zwei Spuren nach rechts gewechselt, habe angehalten und weil der Polizist nicht zu mir kam, dann die Fahrt fortgesetzt.

Heute kommt das Ergebnis der Zeugenbefragung. Zitat aus dem Vernehmungsprotokoll des Polizisten: "...der Beschuldigte lenkte sein Fahrzeug nach ca. 25 m zu einem nach einer Verkehrsinsel befindlichen Baum und hielt dort sein Fahrzeug an. [...] Die Anzeige wird vollinhaltlich aufrecht erhalten."

Also zusammengefasst: Es wird mir weiterhin zur Last gelegt, dass ich dem Zeichen zum Anhalten nicht Folge geleistet und die Fahrt ununterbrochen fortgesetzt hätte.
Der Polizist selber bestätigt ja bei seiner Vernehmung, dass ich angehalten hätte. Bloß dass ich dann wieder weitergefahren sei, während er angeblich zu meinem Auto gegangen ist.

Stehe ich da jetzt völlig auf der Leitung oder sehen Juristen bzw. erfahrene Strafzettelsammler sowas ganz anders?

WB.
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Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
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