Import aus der Slowakei
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Re(3): Import aus der Slowakei
02.12.2012, 11:57:14
MwSt zahlst nur einmal. Da gibts internationale Abkommen. Entweder in SK oder
AT


das ist nur zum Teil richtig. Österreich langt bei einem Fahrzeugimport richtig zu, die Berechnung ist alles andere als einfach. Das was du sagst ist nur dann richtig, wenn man bei der Berechnung der Nova bei einem Privatkauf aus dem Ausland darauf achtet dass im Fahrzeugpreis bei der Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuersatz auch wirklich herausgerechnet (ausgewiesen) wird. Das ist aber nur für die Berechnung der Nova. Der Verkäufer selber bekommt jedoch vom Käufer den vollen Kaufpreis, also schon mit der landesüblichen Steuer enthalten (= die erste Doppelverrechnung einer Steuer).

Es geht aber noch weiter:

Am 22. Dezember 2010 hat der Europäische Gerichtshof über das von der Europäischen Kommission gegen Österreich geführte Vertragsverletzungsverfahren über die Frage der Zulässigkeit der Einbeziehung der NoVA in die Bemessungsgrundlage der bei der Lieferung eines Kraftfahrzeugs zu entrichtenden Umsatzsteuer entschieden. Die Republik Österreich hat dieses Vertragsverletzungsverfahren verloren. Die NOVA in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer einzubeziehen ist unzulässig.
Die ausführliche Reaktion des Finanzministeriums auf die Entscheidung des EuGH sowie den ergänzenden Erlass des Ministeriums finden Sie im unteren Bereich in den Online-Dokumenten.
  
Zusammenfassend ergeben sich aus der Information des BMF folgende Aussagen für den Fahrzeughandel:

Die in der Rz 643 der Umsatzsteuerrichtlinien 2000 getroffene Qualifikation der NoVA als Entgeltbestandteil ist ab sofort obsolet.
Gemäß der geltenden Bestimmung des § 6 Abs 6 NoVAG erhöht sich die NoVA um 20%, wenn die NoVA nicht Teil der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist. Im Ergebnis kommt es daher durch die Entscheidung des EuGH zu keiner Änderung der Steuerbelastung!


http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=593376&dstid=1211

Erlass des BMF betreffend Berechnung der Nova:

http://portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?angid=1&docid=1516017&conid=536849

im Erlass sind am Ende zwei Berechnungsbeispiele angeführt. Es wird zwar vom Nettopreis ausgegangen, aber sofort die Nova um 20% Erhöht sowie auf den Nettokaufpreis ebenfalls 20% Mwst draufgeschlagen. Somit zahlt man bei einem Nettokaufpreis von 30k gleich mal 12.510 Euro Steuern.

und dem nicht genug, lt. http://www.nova-rechner.at/  erhöht sich offensichtlich mit Jahreswechsel wieder einmal die Co2 Abgabe (aktuell noch 29 Tage bis es wieder teurer wird)

Fazit: Deine Aussage ist sicher richtig. Jedoch hat das Finanzministerium die Verurteilung des EUGH mit einer geänderten Berechnungsmethode sofort "repariert". Und bei einem Privatkauf im Ausland ist - wie schon oben erwähnt - der landesübliche Steuersatz schon enthalten. Ob bei einem ausländischen Händler der landesübliche Steuersatz vom Kaufpreis abgezogen werden kann hängt von einigen Faktoren ab, mir ist es damals trotz intensiver Verhandlung NICHT gelungen (im Gegenteil, trotz bitten und betteln wurde nicht mal ein Steuersatz ausgewiesen, was dann auf der hiesigen Finanz wieder zu Diskussionen geführt hat)

Das nur als Hinweis speziell an den TE gerichtet sich davor genau zu erkundigen was bei den Fahrzeugpreisen aus der Slowakei noch alles dazukommt. Neben der ganzen Steuergeschichte muss man sich auch noch um eine Konformitätsbestätigung des Fahrzeuges kümmern (falls kein EU-Typenschein vorhanden, das hat damals bei mir noch einmal 240 Euro gekostet) und das Pickerl muss natürlich auch sofort gemacht werden, also auch noch einmal rund 50 Euro dazu). Die Zulassung kostet dann auch noch rund 220 Euro, aber das kommt natürlich bei einem Kauf im Inland ebenso dazu.



Grüße,
Geri

02.12.2012, 12:01 Uhr - Editiert von Geri_65, alte Version: hier
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