gebrauchtes Gerät als neu verkauft an Firma
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Re(3): gebrauchtes Gerät als neu verkauft an Firma
22.01.2013, 09:32:21
Konkret gehts um ein Handy, welches eben Kratzer auf der Rückseite hat,
zwischen der Folie und dem Gerät war bereits jede Menge Staub. Schaut danach
aus als wäre das Gerät geputzt und anschließend wieder in die Folie gepackt
worden. Des weiteren ist der Lautsprecher von Anfang an defekt (es kracht bei
Musik/Klingeltonwiedergabe).

Wie der Mangel an dem Gerät zustande gekommen ist, ist zunächst einmal zweitranging, das würde erst in einem (möglichen) Rechtsstreit interessant werden; Fakt ist, die gelieferte Ware ist offensichtlich mangelhaft.

Wie bereits erwähnt gelten für Unternehmen grundsätzlich die selben Gewährleistungsgrundsätze wie für Konsumenten, allerdings ist natürlich die Auslegung strenger...gerade offensichtliche Mängel müssen eben umgehend gemeldet werden müssen, eine übliche Frist hierzu sind 3 Werktage, viel Zeit hast du also nicht mehr.
Grundsätzlich kann die Mangelrüge formlos oder auch implizit (sprich du schickst das Teil zurück) erfolgen, am empfehlenswertesten ist sind natürlich dokumentierte Formen wie FAX oder Einschreiben. Wichtig ist auch dass der Reklametionsgrund halbwegs sauber ausformuliert wird. "offensichtlich gebraucht" wie in deinem Erstpost reicht da eben nicht, sondern eben wie du es jetzt formuliert hast.

Fazit: GHF schmökern einstellen und Word anwerfen |-D
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für jedes Problem gibt es genau die Richtige Dosis an Gewalt.
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