Mietzinsreduktino bei Mangelverzug möglich?
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Mietzinsreduktino bei Mangelverzug möglich?
12.03.2013, 10:09:47
Ich habe "momentan" ein kleines "Problem"...

Ich habe im Juli 2012 im 9. Bezirk eine Neubauwohnung im Erstbezug zur Miete bezogen...

Beim Besichtigungstermin wurde auf div. Schäden meinerseits hingewiesen und die Maklerin meinte diese werden noch alle behoben bis zum Einzug... gut is Recht... alles unterschrieben und dann am 28.6. von Vorarlberg nach Wien gezügelt (als wär das nicht Stressig genug)

Nun ist Stichtag 12.3.2013 und folgende Mängel wurden 2 Monate nach Einzug gemeldet und bis dato nicht behoben

1) Abluft Bad funktionslos
2) Verteilerkasten Bad (Wasserverteiler) Abdeckung lässt sich nicht schließen
3) Wandfarbe bröckelt ab und div. Risse in allen Räumen (Kantenrisse)
4) Bauschutt war unter Küchenzeile verteilt (kein wirklicher Mangel aber war ned lustig das rauszukehren)
5) alle Rolladen hängen schief
6) Luftzug bei der Loggiatüre
7) Temperaturfühler deplaziert (Fühler sitzt "zwischen" 2 Heizkörpern, dort isses immer fein warm... im Schlafzimmer hab ich 3°C weniger weil dort der Heizkörper nur selten anspringt, am Ende des Wohnzimmer isses durch den Luftzug der Loggiatüre spürbar kälter als am anderen Ende des Raumes)
8) Türklinken lösen sich dauernd (hab schon öfters die Schrauben nachgezogen)

Wohnungsplan:


rot/gelb sind die Heizkörper
violett der Tempfühler



nun zu meiner Frage... angesichts der vorliegenden Mängel und dass die Hausverwaltung sich nicht wirklich darum kümmern will (bekomme immer nur zu hören "ja machen wir, wir leitens weiter an den Bauleiter" etc. etc.) und sich auch nichts rührt, gibt es in diesem Fall die Möglichkeit einer Mietzinsreduktion?

so far!
Danke im Voraus!

edit: auch der Umgang mit Paint soll schwer sein ... das gelbe Teil im Schlafzimmer ist auch ein Heizkörper >:-(

12.03.2013, 10:12 Uhr - Editiert von Blacktronix, alte Version: hier
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Re: Mietzinsreduktino bei Mangelverzug möglich?
22.03.2013, 15:32:39
und die Maklerin meinte

Die Maklerin "meinte" nicht, sondern sie redete genau das, was die deinen Erwartungen konforme Antwort ist. Ein kleiner, aber feiner Unterschied ;-)

Jedenfalls ist (üblicherweise) die Maklerein eine rein provisionsorientierte Verkäuferin und ist nicht die Handlungsbevollmächtigte des Vermieters. Ganz im Gegenteil: Meine persönliche Erfahrung ist die, dass Makler immer wieder alles Mögliche versprechen ("jaja, die Wohnung wird vorm Bezug komplett neu ausgemalt" - schmecks, das Ausbessern von Flecken hab ich versprochen, sonst rein gar nichts).

Hast du denn kein Übergabeprotokoll, in dem die Mängel erfasst sind? Inklusive der Vereinbarungen über weitere Schritte.

1) Abluft Bad funktionslos

Wie AVS schon schrieb, ist das ein Kategoriemerkmal und für dich somit eine Orientierung für eine allfällige Mietzinsreduktion. Ein inliegendes Badezimmer mus "zeitgemäß" sein, das bedeutet einen aktiven Luftabzug haben.

3) Wandfarbe bröckelt ab und div. Risse in allen Räumen (Kantenrisse)

Das ist ein Baumangel, der IMHO auf zu feuchten Untergrund oder zu rasche Trocknung des Putzes zurückzuführen ist.
5) alle Rolladen hängen schief
6) Luftzug bei der Loggiatüre
8) Türklinken lösen sich dauernd (hab schon öfters die Schrauben nachgezogen)

Mangelhafte Ausführung durh die Baufirma. Die undichte Türe könnte davon kommen, dass die Scharniere jetzt nach der ersten Nutzungszeit nachkjutiert werden müssen - ein üblicher Vorgang nach ca. 2 Jahren.
Bei den Türklinken könnte es sein, dass der Vierkant minimal zu klein ist. Auch das habe ich schon erlebt - mit dem Ergebnis wie bei dir.

7) Temperaturfühler deplaziert

Aufgruind deiner Zecihnung kann ich nicht nachvollziehen, zwischen welchen beiden Heizkörpern der Thermostat montiert sein soll.  Grundsätzlich macht die Positionierung keinen falschen Eindruck (der Thermostat sollte halt nicht im Bereich des Küchendunstes oder des Backrohrs sein, das sieht man aus der Skizze nicht).

  gibt es in diesem Fall die Möglichkeit einer Mietzinsreduktion?

Ja, speziell wegen Punkt 1. Gefühlsmäßig würde ich sagen: Plädiere auf 20% MZR - diese umfasst ALLE Mietbestandteile, also auch Betriebskosten und USt, nicht bloß den Haupzmietzins.

Wichtig ist, dass du alle diese Mängel schriftlich festhältst, dem Vermieter/Hausverwaltung übermittelst und schriftlich festhältst, dass du aus o.a. Gründen eine MZR von 20% ab sofort bis zur Mangelbehebung einbehältst, ab der nächsten Heizperiode dann 40%, sofern die Türe noch immer nicht dicht ist.

Ein bloßes Mitteilen der Mängel reicht nicht und es gibt vor allem keine rückwirkende MZR.

WB.
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