PKW Import kein Bonus Malus mehr bei EZ vor 07/2008?
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PKW Import kein Bonus Malus mehr bei EZ vor 07/2008?
28.06.2013, 11:24:50
kann ich mir jetzt endlich einen Ami Schlitten holen ohne unendlich viel CO2 Abgabe etc. zu zahlen?


In der letzten ÖAMTC Zeitschrift gesehn und auf folgendes gestoßen:

Das Fahrzeug wurde unmittelbar aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet nach Österreich gebracht und die Erstzulassung im übrigen Gemeinschaftsgebiet erfolgte...

... vor dem 1.7.2008:

    Keine Bonus-Malus-Regelungen

... im Zeitraum vom 1.7.2008 bis 31.12.2009:

    Pkw bis 120g CO2/km: Bonus 300,-
    ab 180 g/km: für jedes weitere Gramm CO2 über 180 25,- Malus
    Diesel-Pkw mit Partikel-Ausstoß über 0,005g/km: Malus 300,-
    Benzin-Pkw mit maximal 60mg NOx/km: Bonus 200,-
    Diesel-Pkw mit maximal 80mg NOx/km und Partikel maximal 0,005g/km: Bonus 200,-
    Alternativantriebe: Bonus 500,- (gegen gerechnet mit dem tatsächlichen Abgasverhalten; gilt für: Hybrid, E85, Erdgas, Flüssiggas, Wasserstoff).
    Die Boni für alternative Antriebe, CO2- bzw. NOx und Partikel-Werte sind auf insgesamt 500,- begrenzt.

... im Zeitraum vom 1.1.2010 bis 28.2.2011:

    Pkw bis 120g CO2/km: Bonus 300,-
    ab 160 g/km: für jedes weitere Gramm CO2 über 160 25,- Malus
    Diesel-Pkw mit Partikel-Ausstoß über 0,005g/km: Malus 300,-
    Benzin-Pkw mit maximal 60mg NOx/km: Bonus 200,-
    Diesel-Pkw mit maximal 80mg NOx/km und Partikel maximal 0,005g/km: Bonus 200,-
    Alternativantriebe: Bonus 500,- (gegen gerechnet mit dem tatsächlichen Abgasverhalten; gilt für: Hybrid, E85, Erdgas, Flüssiggas, Wasserstoff).
    Die Boni für alternative Antriebe, CO2- bzw. NOx und Partikel-Werte sind auf insgesamt 500,- begrenzt.


... im Zeitraum vom 1.3.2011 bis 31.12.2012:

    Pkw bis 120g CO2/km: Bonus 300,-
    ab 160 g/km: für jedes weitere Gramm CO2 über 160 25,- Malus
    ab 180 g/km: für jedes weitere Gramm CO2 über 180 50,- Malus
    ab 220 g/km: für jedes weitere Gramm CO2 über 220 75,- Malus
    Diesel-Pkw mit Partikel-Ausstoß über 0,005g/km: Malus 300,-
    Benzin-Pkw mit maximal 60mg NOx/km: Bonus 200,-
    Diesel-Pkw mit maximal 80mg NOx/km und Partikel maximal 0,005g/km: Bonus 200,-
    Alternativantriebe: Bonus 500,- (gegen gerechnet mit dem tatsächlichen Abgasverhalten; gilt für: Hybrid, E85, Erdgas, Flüssiggas, Wasserstoff).
    Die Boni für alternative Antriebe, CO2- bzw. NOx und Partikel-Werte sind auf insgesamt 500,- begrenzt.


... ab dem 1.1.2013:

    Pkw bis 120g CO2/km: Bonus 300,-
    ab 150 g/km: für jedes weitere Gramm CO2 über 150 25,- Malus
    ab 170 g/km: für jedes weitere Gramm CO2 über 170 50,- Malus
    ab 210 g/km: für jedes weitere Gramm CO2 über 210 75,- Malus
    Diesel-Pkw mit Partikel-Ausstoß über 0,005g/km: Malus 300,-
    Benzin-Pkw mit maximal 60mg NOx/km: Bonus 200,-
    Diesel-Pkw mit maximal 80mg NOx/km und Partikel maximal 0,005g/km: Bonus 200,-
    Alternativantriebe: Bonus 500,- (gegen gerechnet mit dem tatsächlichen Abgasverhalten; gilt für: Hybrid, E85, Erdgas, Flüssiggas, Wasserstoff).
    Die Boni für alternative Antriebe, CO2- bzw. NOx und Partikel-Werte sind auf insgesamt 500,- begrenzt.

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Re: PKW Import kein Bonus Malus mehr bei EZ vor 07/2008?
28.06.2013, 21:14:19
Hier die Info WKOÖ:


Sehr geehrte Unternehmerin,
sehr geehrter Unternehmer,

eine Entscheidung des UFS Klagenfurt (basierend auf einem Erkenntnis des EuGH) bringt neuerlich Bewegung in die Berechnung der NoVA bei Importen von Gebrauchtfahrzeugen.
Inhalt dieser Entscheidung war, dass für Gebrauchtfahrzeuge aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet, die bereits vor dem 1.7.2008 zum Verkehr zugelassen waren, kein NoVA-Malus zu entrichten ist.
Dazu wurde seitens des Finanzministeriums ein Erlass herausgegeben, den wir Ihnen folgend in Kurzform darstellen. Ausführliche Informationen finden Sie im beigeschlossenen Erlass.
Es kommt nunmehr auf die erstmalige Zulassung des GW in der EU an:

VOR dem 1. Juli 2008
- kein Malus anzusetzen
- ein sich damals ergebender Dieselpartikelfilter-Bonus kann im Verhältnis zum Wertverlust angesetzt werden

AB dem 1. Juli 2008
Bonus/Malus gelten weiterhin (Achtung: beide nur mehr im Verhältnis der Wertminderung), wobei auf die Rechtslage abzustellen ist, wann die erstmalige Zulassung in der EU (nicht wie bisher in Österreich) erfolgte.

Folgend eine Übersicht über die unterschiedlichen Grenzwerte seit Inkrafttreten des Bonus-Malus-Systems:

Malus

Zeitraum
ab CO2 g/km
Malus €/g

1.7.2008 bis 31.12.2009
180
€ 25

1.1.2010 bis 28.2.2011
160
€ 25

1.3.2011 bis 31.12.2012
160
€ 25

180
€ 50

220
€ 75

ab 1.1.2013
150
€ 25

170
€ 50

210
€ 75


Bonus
Zeitraum
Grenzwerte
Bonus €
ab 1.7.2008
< 120 g/km CO2
€ 300
Benzinfahrzeuge: <= 60 mg/km NOx
€ 200
Dieselfahrzeuge: <= 80 mg/km  NOx UND <= 0,005 g/km partikelförmige Luftverunreinigung
€ 200
umweltfreundliche Antriebe (befristet bis 31.12.2014)
€ 500

Der Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung in der EU ist nachzuweisen, etwa durch eine Kopie des Zulassungsscheines oder eine Zulassungsbestätigung.

Rückerstattung:
Eine Rückerstattung von bereits zu Unrecht entrichteten Malusbeträgen kann der Fahrzeughändler bei einer Lieferung (Verkauf eines noch nicht im Inland zugelassenen Fahrzeuges an einen Kunden) nicht beantragen. In diesem Fall kann nur der Kunde (Käufer), dem die NoVA verrechnet wurde, die Rückerstattung beim Finanzamt beantragen.
Eine Rückerstattung kommt beim Eigenimport in Frage; Details dazu entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Erlass.
Die Rechtslage bei Gebrauchtfahrzeugen aus einem Drittland - NoVA-Malus - bleibt unverändert.
Weiters regelt der Erlass auch Änderungen bei der NoVA-Vergütung nach §§ 12 und 12a NoVA-G. Diesbezüglich sind die Ausführungen im Erlass unklar und bemühen wir uns derzeit um Abklärung mit dem Ministerium.

Mit diesem Erlass ändert sich somit die Berechnung der NoVA beim Import von EU-Gebrauchtfahrzeugen. Der NoVA-Rechner des OÖ Landesgremiums ist daher für diese Fälle nicht mehr anzuwenden. Wir arbeiten bereits an einer neuen Lösung, doch wird diese noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da eine österreichweite Lösung umgesetzt werden soll.
Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen gerne auf dem Laufenden.



Freundliche Grüße
KommR. Mag. Dr. Gustav Oberwallner MBA / Obmann
Mag. Dieter Wurzer / Fachgruppengeschäftsführer
Landesgremium OÖ des Fahrzeughandels
Sparte Handel | WKO Oberösterreich
Hessenplatz 3 | 4020 Linz
T 05-90909-4342 | F 05-90909-4349
E fahrzeughandel@wkooe.at I W http://www.wko.at/ooe/fahrzeughandel

Zertifiziert:
NPO-Label | ISO 9001:2008  



HTH :-)



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