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Re: Vorsicht! Händler verkauft gestohlene Ware!
04.10.2014, 21:46:47
Bei Ihrem Vorwurf, wir würden gestohlene Ware verkaufen, handelt es sich um den öffentlich begangenen Strafbestand der Verleumdung (§ 297 Abs. 1 StGB), sowie der Kreditschädigung (§ 1330 Abs. 2 ABGB). Da Sie auf unsere Bitte, diese unwahre Tatsachenbehauptung zurück zu ziehen, in keiner Weise reagieren, behalten wir uns gegen Sie rechtliche Schritte vor.

RICHTIGSTELLUNG:

Wir kaufen unter anderem Überbestände von europäsichen Netzbetreibern auf. Diese Vorgehensweise ist branchenüblich und völlig legitim. Die Netzbetreiber entfernen gegebenfalls SIM-Lock und Branding, ehe die Geräte weiterverkauft werden. Im vorliegenden Fall hat ein britischer Netzbetreiber eine ganze Charge irrtümlich gesperrt (nach Auskunft unseres Großhändlers vermeintlich wegen einer offenen Rechnung). Nach Bekanntwerden dieses Fehlers wurden den betroffenen Händlern die erforderlichen Freischalt-Codes übermittelt.

Selbstverständlich haben wir auch Ihnen den Freischalt-Code angeboten, sind aber unverzüglich Ihrem Wunsch nach Rückkauf Folge geleistet. Ihre Benotung von 5 für „Kundenservice während/nach der Lieferung“ ist deshalb überhaupt nicht nachvollziehbar. Auch die 5 für „Verpackung und tatsächlicher Lieferumfang“ entspricht beweisbar nicht den Tatsachen.

Ihre Formulierung impliziert, dass wir Täter oder zumindest Komplizen einer von Amts wegen zu verfolgenden und mit Freiheitsstrafe bedrohten Handlung sind, und dass Ihnen durch den Kauf bei uns irgendein Schaden entstanden sei. NICHTS DAVON TRIFFT ZU.

Weder gegen uns, noch gegen einen unserer Zulieferer, liegt eine Strafanzeige vor. Ebenso wird oder wurde weder gegen uns, noch gegen einen unserer Zulieferer, strafrechtlich ermittelt. Auch sind und waren weder wir, noch einer unserer Zulieferer, zu irgendeinem Zeitpunkt als Zeugen in einer strafrechtlichen Angelegenheit geladen oder vernommen worden.

IHRE BEHAUPTUNG BERUHT ALLEINE AUF EINER FALSCHEN SCHLUSSFOLGERUNG IHRERSEITS UND ERFÜLLT SOMIT DIE TATBESTÄNDE DER UNWAHREN TATSACHENBEHAUPTUNG UND DER KREDITSCHÄDIGUNG. DA SIE ÖFFENTLICH BEGANGEN WURDE, SOGAR DEN STRAFBESTAND DER VERLEUMDUNG.

Wir respektieren das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht endet aber dort, wo durch die Verbreitung von Unwahrheiten wirtschaftlicher oder persönlicher Schaden entstehen. Um strafrechtliche Konsequenzen abzuwenden, fordern wir Sie deshalb letztmalig auf, Ihre Bewertung zurück zu ziehen!


06.10.2014, 13:41 Uhr - Editiert von Mobizone-Team, alte Version: hier
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Re: Vorsicht! Händler verkauft gestohlene Ware!
06.10.2014, 13:39:15
Bei Ihrem Vorwurf, wir würden gestohlene Ware verkaufen, handelt es sich um den öffentlich begangenen Strafbestand der Verleumdung (§ 297 Abs. 1 StGB), sowie der Kreditschädigung (§ 1330 Abs. 2 ABGB). Da Sie auf unsere Bitte, diese unwahre Tatsachenbehauptung zurück zu ziehen, in keiner Weise reagieren, behalten wir uns gegen Sie rechtliche Schritte vor.

RICHTIGSTELLUNG:

Wir kaufen unter anderem Überbestände von europäsichen Netzbetreibern auf. Diese Vorgehensweise ist branchenüblich und völlig legitim. Die Netzbetreiber entfernen gegebenfalls SIM-Lock und Branding, ehe die Geräte weiterverkauft werden. Im vorliegenden Fall hat ein britischer Netzbetreiber eine ganze Charge irrtümlich gesperrt (nach Auskunft unseres Großhändlers vermeintlich wegen einer offenen Rechnung). Nach Bekanntwerden dieses Fehlers wurden den betroffenen Händlern die erforderlichen Freischalt-Codes übermittelt.

Selbstverständlich haben wir auch Ihnen den Freischalt-Code angeboten, sind aber unverzüglich Ihrem Wunsch nach Rückkauf Folge geleistet. Ihre Benotung von 5 für „Kundenservice während/nach der Lieferung“ ist deshalb überhaupt nicht nachvollziehbar. Auch die 5 für „Verpackung und tatsächlicher Lieferumfang“ entspricht beweisbar nicht den Tatsachen.

Ihre Formulierung impliziert, dass wir Täter oder zumindest Komplizen einer von Amts wegen zu verfolgenden und mit Freiheitsstrafe bedrohten Handlung sind, und dass Ihnen durch den Kauf bei uns irgendein Schaden entstanden sei. NICHTS DAVON TRIFFT ZU.

Weder gegen uns, noch gegen einen unserer Zulieferer, liegt eine Strafanzeige vor. Ebenso wird oder wurde weder gegen uns, noch gegen einen unserer Zulieferer, strafrechtlich ermittelt. Auch sind und waren weder wir, noch einer unserer Zulieferer, zu irgendeinem Zeitpunkt als Zeugen in einer strafrechtlichen Angelegenheit geladen oder vernommen worden.

IHRE BEHAUPTUNG BERUHT ALLEINE AUF EINER FALSCHEN SCHLUSSFOLGERUNG IHRERSEITS UND ERFÜLLT SOMIT DIE TATBESTÄNDE DER UNWAHREN TATSACHENBEHAUPTUNG UND DER KREDITSCHÄDIGUNG. DA SIE ÖFFENTLICH BEGANGEN WURDE, SOGAR DEN STRAFBESTAND DER VERLEUMDUNG.

Wir respektieren das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht endet aber dort, wo durch die Verbreitung von Unwahrheiten wirtschaftlicher oder persönlicher Schaden entstehen. Um strafrechtliche Konsequenzen abzuwenden, fordern wir Sie deshalb letztmalig auf, Ihre Bewertung zurück zu ziehen!

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Sehr ordentlicher Shop
08.12.2015, 00:30:56
Ich habe mir in der Filiale Gumpendorferstraße am letzten Freitag ein LG G4 gekauft.
Der Shop ist schön übersichtlich, der Verkäufer was sehr freundlich & hat mir gerne das Gerät gezeigt bevor ich es gekauft habe.
Die Webseite ist Übersichtlich, Aktuell & der angegebene Preis hat dann beim Kauf auch gestimmt bzw. war dann sogar ein paar Cent geringer.
Das Gerät selbst ist laut dem "ROM"-Zeichen am Aufkleber auf der Schachtel ursprünglich für den Markt in Rumänien bestimmt gewesen, da es aber ein EU-Gerät mit der Möglichkeit zur Umstellung auf die deutsche Sprache ist passt dies, auch weil damit wohl die Verfügbarkeit für die anscheinend momentan schwer verfügbare Version mit dem schwarzen Ledercover zu einem günstigen Preis erst ermöglicht wird.
Es gibt im Shop auch Zubehör & ich habe mir gleich auch eine transparente Schutzhülle dazu gekauft, welche sehr gut auf das Gerät passt, die normalen Schutzfolien für den Gerätetyp waren momentan aus, dafür war eine "Panzerglasfolie" lagernd, die ich aber nicht wollte.
Das Gerät funktioniert einwandfrei & ich habe auch bereits das Update auf Android6 über LG-Bridge bekommen.
Die Möglichkeit per Bankomat oder Kreditkarte zu bezahlen gibt es nicht & man sollte sich vorher schon das Bargeld besorgen oder eben dann zu besagtem Bankomat beim Interspar gegenüber gehen
(jetzt weiß ich wo die Leute alle hingerannt sind.;-) )...wenn man die unverschämten Gebühren vor allem der Kreditkarteninstitute kennt kann man die Entscheidung nur Barzahlung zu akzeptieren verstehen.
Den Shop kann ich weiterempfehlen & werde ihn bei zukünftigen Käufen favorisieren.


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