Garantie Plextor SSD
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Garantie Plextor SSD
21.08.2013, 11:52:32
Gibt es Erfahrungswerte zur Garantieabwicklung bei Plextor SSD´s ?

Plextor gibt ja die Garantie nur an den Erstkäufer (hier ein Auszug aus den Garantiebedingungen):

Limited Warranty

Plextor warrants to purchasers of sealed package products (original purchasers) and purchasers of computer systems that include the products which have been properly used and installed; these products components and assembly style are completely conformed to the product specifications announced and guaranteed by Plextor for five (5) year from the date of original purchaser’s purchase of the sealed package product. In the event that the limited warranty product fails to conform to the state announced and guaranteed by Plextor during the five (5) year warranty period, Plextor will provide the original purchaser with the following warranty services at its own discretion:

Maintenance: repair of the hardware and/or software of the product.

Replacement: in the event that Plextor is unable to repair the product, we will choose to replace the product for the original purchaser.


The limited warranty belongs to the original purchaser, and is valid only during the product warranty period. When the original purchaser sells or transfers this product or computer systems that includes this product, the original purchaser may not transfer the warranty and will declare a termination of the Limited Warranty.

Wird das wirklich so streng gehandhabt ?

Danke

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Re(4): Garantie Plextor SSD
22.08.2013, 23:22:00
Kann es sein, daß Du Garantie und Gewährleistung verwechselst?

Garantie ist immer eine FREIWILLIGE Leistung des Herstellers und nirgendwo gesetzlich in bestimmte Rahmen gesteckt. Leider gibt es viele Hersteller, grad im Computerbereich, aber vornehmlich auch in anderen Consumerelektronikbereichen, die ihre Garantiebestimmungen so definieren, daß sie in der Praxis für Verbraucher mit schwerwiegenden Nachteilen verbunden sind. T+A im Bereich Audio bindet seine Garantie auch an den Erstbesitzer, die hochpreisigen Artikel werden so fast unverkäuflich für den Erstbesitzer, aber auch die vielen Hardwarehersteller von Computerteilen, die die Garantieabwicklung nur über den Handel zulassen, sind keinen Deut besser. So z.B m.W. ALLE Hersteller von Grafikkarten und Mainboards mit Ausnahme von EVGA.

Anders sieht es mit der Gewährleistung aus, das ist kein rechtsfreier Raum. Zumindest die ersten 6 Monate nach dem Kauf gibt es kein "wenn und aber". Danach ist es in 90% auch Asche, da dann das Gesetz eine Umkehr der Beweislast vorsieht, was bedeutet, daß der Kunde das Vorhandensein des Mangels beim Kauf nachweisen muß - ohne die entsprechende Laborausrüstung oder dokumentierten massenweisen gleichen Fehlern in der Regel nicht möglich.

Solltest Du entsprechende anderslautende Gerichtsurteile kennen, und diese benennen können, wär ich Dir für nen Link dorthin sehr dankbar, denn mir geht dieses Firmen*TRÖT* schon lang auf den Zeiger, aber ich habe noch keinen Hebel gefunden.

Ich komme aus D, hab aber mal etwas gegoogelt, und dabei festgestellt, daß die Rechtslage in AT sich hier kein bischen unterscheidet, da wohl die EU ihre Finger im Spiel hat.

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