KFZ Versicherung kündigen/wechseln
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Re(3): KFZ Versicherung kündigen/wechseln
11.09.2013, 11:57:30
Hi Antibit,

danke, dass Du auf https://durchblicker.at  verglichen hast, freut mich, dass wir Dir weiterhelfen konnten ;-)

Beim Wechsel der Versicherung solltest du folgendes beachten:

1) Ablaufkündigung:

Die Ablaufkündigung ist streng genommen nur bei Vertragsablauf, nicht bei Hauptfälligkeit möglich, das ist nicht immer der gleiche Termin; Faustregel: der erste des Monats, nachdem du dein Auto angemeldet hast; kündigen kannst du dann mit einer Frist von mind. einem Monat zu diesem Datum;

Beispiel:
Anmeldung des Autos: 15.9.
Vertragsablauf ist daher 1.10.
Spätestmögliche Kündigung zum Ablauf: 31.8.

Die Kfz-Haftpflicht ist jährlich kündbar, bei der Kasko gibt es zum Teil bei der Wiener Städtischen auch Mehrjahresverträge, hier auch aufpassen!!

2) Kündigung bei Prämienerhöhung (§ 14a. KHVG)

Ist eine gute Idee und wird gerne bei uns angewendet, um unsere Kunden aus teuren Verträgen loszueisen; allerdings geht diese bei reinen Indexerhöhungen nur für die Kfz-Haftpflicht, leider nicht für die Kasko :-(

3) Ablauf eines Kfz-Versicherungswechsels:

- alten Vertrag kündigen; Formular zB auf https://durchblicker.at/downloads/formulare/Kfz-Kuendigung.pdf
- du bekommst eine Stornopolizze mit dem exakten Kündigungsdatum
- neue Versicherung zu diesem Datum beantragen, Rest (neue VB einspielen) erledigt ZurichConnect, Dein Makler oder eben durchblicker.at  

LG,
Reinhold | durchblicker.at

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Re(5): KFZ Versicherung kündigen/wechseln
11.09.2013, 18:29:41
Wohl kaum. Wo willst du deine Aufnahmen einreichen?

Sofern die Aufnahme aussagekräftig ist - vor Gericht. Als Beweismittel ist eine solche Aufnahme bei Gericht zulässig. Davor würde ich mich natürlich hüten auch nur ein Wort darüber zu verlieren, geschweige denn die Aufnahme weiterzugeben.

Alles was dann passiert ist, das du selber eine Anzeige bekommst.

Dazu muss die "dauerhafte Verwendung" der Dash-Cam nachgewiesen werden. Da es mittlerweile auch Systeme gibt die nur in einen internen Speicher aufzeichnen und nur bei einem Unfall (Erschütterung) die Daten auf eine Karte überspielen kann die Aufzeichnung auch auf legalem Weg entstanden sein.

sollte mir persönlich einer damit drohen, völlig egal ob ich schuld bin oder nicht, kassiert er eine Anzeige von mir.

Drohen ist Nötigung - sowas sollte grundsätzlich angezeigt werden. Ich persönlich würde die gegenerische Partei darüber auch nicht informieren bevor es zur Beweisaufnahme kommt. - Wozu vorzeitig die Trümpfe ausspielen?
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Mastaaa: Du.. ich brach ma ne Serial für Windows -.-
Xiaolong: F1CKD-1CHUN-DK4UF-350R1-61N4L
Mastaaa: Geht nicht...


Ich behalte mir das Recht vor Spamer und Flamer

aus meinen Threads kommentarlos zu verbannen

...und immer eine Handbreit Interpretationsspielraum zum Plonk.

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