Mietrechtsfrage Kaution
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Mietrechtsfrage Kaution
MG
24.09.2013, 22:04:35
Frage an die Mietrechtsexperten hier.

Ich habe vor sieben Jahren ein Büro gemietet und knapp 3000 Euro Kaution bei der damaligen Hausverwaltung hinterlegt. Beleg darüber existiert, im Mietvertrag stand es auch.

Zwischenzeitlich hat sich die Hausverwaltung geändert, und die damalige Hausverwaltung ist jetzt Eigentümerin.

Mit Ende August habe ich den Mietvertrag beendet. Ein Monat früher als es vertraglich möglich gewesen wäre, aber nachdem der Nachmieter mit 1. September den Betrieb an der selben Adresse weiterführt, war es kein Problem, und mit der Hausverwaltung und dem Nachmieter wurde am 30.8. eine Übergabe durchgeführt, im Rahmen derer ich auch ein Konto für die Rückzahlung der Kaution bekannt zu geben hatte.

Seither warte ich auf Rückzahlung und Kontaktversuche bleiben unbeantwortet.
Ich fürchte daher mein Geld gerichtlich zurückholen zu müssen.

Nur bin ich aufgrund des Wechsels der Hausverwaltung nicht ganz schlüssig, gegen wen ich das Mahnverfahren zu eröffnen habe. Und zumindest diesen ersten Schritt würde ich gerne ohne Anwalt setzen.

Achja, und falls wer weiß, ob und wie so eine Kaution zu verzinsen ist, wäre ich auch dankbar.
--
Der einzige Weg, wahre Liebe für Geld zu kaufen, ist, sich einen Hund anzuschaffen.
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Re: Mietrechtsfrage Kaution
25.09.2013, 00:08:56
Seither warte ich auf Rückzahlung und Kontaktversuche bleiben unbeantwortet.

"Kontaktversuche bleiben unbeantwortet" - das klingt nach: Habe denen eh schon 3 mal gemailt, weil mir der Griff zum Telefonhörer zu umständlich war.

Die Kaution ist zwar "unverzüglich" nach Rückstellung auszuzahlen, die verstrichenen 3 Wochen erachte ich trotzdem nicht als branchenunüblich. Die HV wird behaupten, dass irgendwas aus dem Mietverhältnis noch unklar war oder stillschweigend auszahlen.
Urgieren ist natürlich okay und telefonsich solltest du auch jemanden erreichen.

Nur bin ich aufgrund des Wechsels der Hausverwaltung nicht ganz schlüssig,
gegen wen ich das Mahnverfahren zu eröffnen habe.

Der neue Eigentümer hat vom alten Eigentümer sämtliche Mietverträge mit allen Rechten und Pflichtne übernommen. Damit auch die Kautionen. Die HV ist vom Eigentümer bevollmächtigt. Somit machst du die Forderungen gegen "Vermieter XY vertreten durch Hausverwaltung YZ" geltend. Zustelladresse ist demzufolge das Büro der HV.

Und zumindest diesen ersten Schritt würde ich gerne ohne Anwalt setzen.

Wäre auch etwas zu bald nach nur 3 Wochen. Deutlichen Brief mit sehr knapper Fristsetzung schreiben und rechtliche Schritte androhen. Einschreiben mit Rückschein.

Achja, und falls wer weiß, ob

Ja, zwingend.

und wie so eine Kaution zu verzinsen ist

Zu marktüblichen Konditionen. Also die letzten Jahre in der Größenordnung von 1/8 Prozent. Anfallende KESt und unmittelbare Bankspesen dürfen abgezogen werden.

Deine Rechtsquelle: §16b MRG http://www.jusline.at/16b_Kaution_MRG.html

BTW: Obige Auskunft gilt (nur) für alle Mietverhältnisse, welche in den Voll- oder Teilanwendungsbereich des MRG fallen. Es wäre sehr außergewöhnlich, wenn du nicht dazugehören würdest.

WB.
--
Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
25.09.2013, 00:13 Uhr - Editiert von Weissbier, alte Version: hier
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