richtige Felgenbreite
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Re(9): richtige Felgenbreite
02.10.2013, 17:55:30
Im nächsten Beitrag hab ich dir alle Auflagen reinkopiert, damit es übersichtlicher wird...
DAS muss erfüllt sein...Reifen verwendest eh die, welche schon eingetragen sind, vom Rest gehe ich mal aus, das du diese Punkte auch erfüllst.....


Dann siehst noch hier nach:
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/recht/kfgesetz/erlaesse/downloads/aenderungsliste.pdf

"Sonstige Nachweise"
"Mitführen des Nachweises für Vorweisen auf Verlangen und für eventuelle
Gewährleistungsansprüche wird empfohlen"

...also druckst du dir das PDF:
"Gutachten xxxxxxxxxxzur Erteilung eines Nachtrags zur ABE"
aus, und legst es ins Auto....Kopie von der Rechnung wär auch kein Fehler....die Preise kannst ja schwärzen......

Aus, fertig....

Und ich kann mirs nicht verkneifen, das kommt nicht aus einer Laune heraus, deshalb nochmals:
Beim hiesigen Tandler, Reifenhändler/Werkstatt kaufen

Die beantworten auch deine bisher gestellten Fragen....die haben das gelernt und leben davon......


Und auch die Räder montieren sie Fachgerecht auf das Fahrzeug..

werde die Reifen natürlich
zweitens selbst montieren (für so viel reichts grad noch :D )


Ich will dir nichts absprechen...aber du schaust schon ob etwaige Distanzringe vorhanden sind, also die Felge auch wirklich trägt....nicht nur mit den Bolzen...
Und einen geeichten Drehmomentschlüssel verwendest du hoffentlich auch....


Aus eigener Erfahrung,  (nicht weil ICH sie schlecht anschraub, sondern weil ichs an den eingeschleppten Autos sehe) LV verabschieden sich die Räder am häufigsten.....


mugello



Die 250-ccm-Zweitakter sind Legende
Honda hat jetzt seinen Markenpokal, und
dafür eine spannende WM-Serie vernichtet.



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Re(9): richtige Felgenbreite
02.10.2013, 17:55:38
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.,
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.

mugello



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Re(3): richtige Felgenbreite
03.10.2013, 12:41:07
Im Typenschein steht leider auch nicht mehr drin als im Zulassungschein


dann ist ein Fehler passiert, denn bei deinem Auto ist sowohl eine 16" als auch eine 17" Felge die Standardbereifung, optional (mit Auflagen) geht auch 18"

es gibt allerdings eine relativ einfache Möglichkeit diesen Umstand zu beheben: Du brauchst von deinem Fahrzeug die CoC (EC Certification of Conformity, auf deutsch: EG Übereinstimmungsbescheinigung)

Da steht genau drinnen welche Felgen auf deinem Auto montiert werden können. Dieses Papier muss lediglich im Fahrzeug mitgeführt werden und die montierten Felgen müssen mit den darin enthaltenen Abmessen übereinstimmen. Zu Deutsch: Eine extra Typisierung ist nicht notwendig, so lange du Originalersatzteile verwendest - oder zumindest Nachbaufelgen die ein Traglastgutachten sowie eine ABE haben. Tipp: es gibt sehr hochwertige Nachbaufelgen mit Originaldesign aus deutscher Produktion, die Firma ist Partner von Audi4ever.at
http://www.komplettraeder-kurz.at

wie du nun zu diesem CoC-Papierl kommst:

1.) Du fragst bei deinem nächstgelegenen VW-Audi Betrieb

2.) Du fragst direkt beim Generalimporteur, das ist Porsche Austria Salzburg

Vogelweiderstraße 75
A-5020 Salzburg
Tel.: 0662-4681-2251
email: audi.kundenbeziehungen@audi.co.at

3.) Du schaust ob du es nicht gleich hier selber bestellen kannst:

https://coc.volkswagen-logistics.de/jctvwtcocwebprd/COCWeb/start.do


auf keinen Fall würde ich mir freiwillig eine 6J/16" auf einen Audi TT schrauben, nur weil ein Eintrag fehlt oder auf Grund mangelnder Recherche. Viel Glück bei der Suche!





Grüße,
Geri

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