Neuwagenanmeldung vs etwaiger Versicherungsfall
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Neuwagenanmeldung vs etwaiger Versicherungsfall
05.12.2013, 11:21:02
Hallo Leute

Aus gut unterrichteten Kreisen habe ich erfahren, dass es für den Wiederverkauf eines Wagens nicht unerheblich ist, ob er im Dezember des Jahres 2013 angemeldet wurde oder 2 Wochen später im Jänner 2014.
Auch im Falle eines Versicherungsschaden soll dies einen gewaltigen Unterschied ausmachen.

Nun hat mir aber der ÖAMTC auf anfrage mitgeteil, dass es Powidel ist, weil das Erstzulassungsdatum herangezogen wird und hier Monat + Jahr schlagend ist.

Ich bin nun etwas verwirrt und brauche Eure Hilfe, Meinungen und Ratschläge.

Folgendes hat mir dann auch noch der Händler gesagt: Zitat:
Für die eventuellen Sorgen, die Sie vielleicht haben, zu beseitigen: Es gilt schon seit mehreren Jahren nicht mehr das Zulassungsjahr, sondern das Zulassungsmonat. Das heißt, vor 10 Jahren wurde noch das Jahr zur Kalkulierung herbei gezogen, jetzt wird mit dem EUROTAX Programm folgendes für den Händler Verkauf/Einkauf exakt das Monat berechnet (Zulassungsdatum, Gezählt mit Monaten). So kann diese Fehlkalkulierung nicht mehr zustande kommen.

Zitat Ende:

Was tun?
Guter Rat erbeten ;-)


Edit: Falls die gut unterrichteten kreise hier mitlesen - Diese Frage enstand auf Dein anraten
|-D

Edit2: Ein zukünftiger Verkauf an Privat ist ausgeschlossen. Einzige Ausnahme wäre wenn Unfallbedingt das Wrach als Schrott verkauft werden würde. Entweder fahr ich Ihn zusammen oder er wird in der Familie weiter gegeben oder bei einem Händler eingetauscht. Falls diese Kriterien auch noch relevant sind für eine etwaige Entscheidungsfindung.
lg
bono_d70

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06.12.2013, 11:34 Uhr - Editiert von bono_d70, alte Version: hier
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