WLAN Hotspot für Gäste in der Firma: Gesetzliche Protokollierung & Haftung?
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WLAN Hotspot für Gäste in der Firma: Gesetzliche Protokollierung & Haftung?
11.04.2014, 04:24:51
Hallo,

Bei uns in der Firma gibt es einen WLAN Hotspot für Gäste und/oder Kunden der Firma.
Allerdings ist es kein "offener" Hotspot, da jedem auf Bedarf ein Username/Passwort erstellt wird.

Wie sieht es hier mit der Protokollierung aus (wer wann auf welcher Website war). Sind wir gesetztlich verpflichtet dazu?

Im Internet hab ich keine Infos dazu gefunden. Immer passt etwas anderes nicht auf unsere Situation:  Die einen Infos gelten nur für Hotels, oder nur für "offene" Hotspots,  die anderen wiederum nur für öffentliche Plätze, etc.  Aber eine Gesetzeslage hab ich noch nicht gefunden (hab auch nicht besonders energisch danach gesucht, muss ich sagen).


Was mich noch mehr interessieren würde ist, wie sieht es mit den internen Mitarbeitern aus? Also mit unserem Firmen-LAN/-Netzwerk?

Im Moment protokollieren wir das normale Firmennetz der Mitarbeiter auf einen syslog server mit. Wenn wir das aber nicht müssen, würden wir aber davon absehen.
Im Gegenteil könnte sich ja sogar herausstellen, wie ich gelesen habe, dass es sogar gesetzeswidrig und strafbar ist, mitzuprotokollieren (Vorratsdatenspeicherung, Privatsphäre, etc.)

Mitprotokolliert werden aber keine Inhalte, sondern nur welcher User welche URL wann aufgerufen hat. Das ganze wird ein paar Monate gespeichert und dann automatisiert gelöscht.

Was passiert wenn es hier zu Upload gesetzeswidriger Inhalte kommt, wie rechtsextreme Inhalte oder ähnliches.  Oder wenn jemand dadurch zu Schaden kommt wie bei Hackangriffen. Haftet die Firma, wenn die Person nicht eindeutig identifiziert werden kann?

Kennt sich hier jemand mit der Gesetzeslage aus?

Lg, ND.

11.04.2014, 05:07 Uhr - Editiert von NullDevice, alte Version: hier
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