Sonderkündigungsrecht Handyempfang = 0
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Sonderkündigungsrecht Handyempfang = 0
31.08.2014, 14:01:32
Hallo zusammen,

ich habe ne Frage die mir bis jetzt A1 nicht konkret beantworten konnte... Ich weiß dass schlechter Empfang keine Sonderkündigung rechtfertigt. Jedoch konnte mir noch keine Beantworten was ist wenn ich keinen Empfang bekomme sprich ein Verbindungsaufbau erst gar nicht stattfinden kann.

Ich bin letztes Jahr von Wien nach Vorarlberg gesiedelt. Hatte in Wien nie ein Problem und auch in VLBG eigentlich nicht bis ich in meine neue Eigentumswohnung gezogen bin. Innerhalb der Wohnung, sofern ich nicht in der nähe der großen Fensterfront stehe, habe ich 0 Empfang... Sprich keinen Dienst... Dies habe ich bereits mit mehreren Endgeräten getestet (Nexus 5, Lumia 930, iPhone 5s, Samsung Galaxy S3)...

Wenn ich am Parkplatz vor der Wohnung stehe (nordseitig) habe ich gerade 15% Signalstärke, hinten bei der Terrasse südseitig habe ich zumindest 25%.

Lt. Aussage A1 Techniker ist der Empfang in dieser Gegend miserabel aber er schaut ob er was machen kann (Sendeleistung hochdrehen whatsoever)

Interessanterweise habe ich mit drei und T-Mobile in der gesamten Wohnung Empfang, auch wenn nur minimal, aber vorhanden.

Meine Frage nun, falls sich wer damit auskennt oder selbige Situation schon mal gehabt hat, ist ob A1 mich dann aus einem bestehenden Vertrag (MVD noch 12 Monate) rauslässt da mir der Vertrag ja quasi nichts nützt in den eigenen 4 Wänden.

Sollte ich nicht aus dem Vertrag raus kommen gäbe es ja noch die Möglichkeit einen di-Pol zu installieren um das Signal effizienter in die Wohnung zu leiten wie z.B. -> http://bit.ly/1pgKXux  ... Erfahrungen hiermit?

so far...
schönen Sonntag!

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 (Bucho am 31.08.2014, 14:29:08)
 

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