Trennung vom Partner einer geförd.Genossenschaft WWFSG 1989
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Re(4): Trennung vom Partner einer geförd.Genossenschaft WWFSG 1989
14.10.2014, 14:08:45

Genau das meine ich, hast du da vielleicht eine Ahnung? Ich weill nicht ob ich
jetzt bei der Hausverwaltung anrufen soll oder MA50? Leider finde ich dazu
auch keine Infos im netz

Wenn ich bei der Hausverwaltung anrufe dann wissens sie es ja gleich


Aber das ist doch jetzt nicht ernstgemeint oder?

Ich sags dir nochmals: ruf an und red mit denen!

Und im Netz findest du alles was du brauchst: WWFSG 1989

Schau Richtung §11, dann wüsstest du, dass für die Vergabe lediglich das Haushaltseinkommen herangezogen wird. Die m² kommen nur bei Wohnbeihilfe oder Eigemittelersatzdarlehen zum Zuge und auch hier nur zur Festlegung der maximalen Höhe.

Manche von den Gemein- und unnützigen WBT haben interne Vergaberegeln mit m², die jedoch nichts mit den gesetzlichen Regelungen zu tun haben.

Gleichzeitig kann ich dir nochmals sagen, aus eigener Erfahrung, dass die Mitarbeiter bei den Institutionen nichts dagegen haben, wenn sie wenig Aufwand haben.

Wir waren früher bei der Gewog. Wir bekamen zu zweit die 80m² Wohnung, wie in den internen Richtlinien vorgesehen. Unsere Nachbarn, die 2 Studenten, hatten die 100m² Wohnung wie nicht vorgesehen und als die sich getrennt haben (nach ca. einem Jahr), hat er mindestens noch 2,5 Jahre drinnen gewohnt - wahrscheinlich wohnt er immer noch dort, weiß ich aber nicht.
Ein Freund von mir bekam auch alleine einen 100m²  Wohnung.

Für die zählt nur die Erstverwertung - dann fließen die Fördergelder, danach kräht kein Hahn mehr danach oder bekommst du jährlich eine Anfrage ob du überhaupt noch förderwürdig bis?

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