Verjährt ein Anspruch aus einer Kaskoversicherung
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Verjährt ein Anspruch aus einer Kaskoversicherung
13.11.2014, 20:08:14
Hallo!

Folgender Sachverhalt:

ich hatte 2012 einen ordentlichen Schaden am Fahrzeug (PKW, Heckschaden) gefahren, den ich bis jetzt nie beheben habe lassen.
Zwischenzeitlich habe ich einige andere Kratzer/Schleifspuren ins Heck bekommen (Ungeschick beim Parken), woraufhin ich jetzt - kurz vor Kündigung der Vollkasko - das Heck hab reparieren lassen (wurde komplett ausgetauscht) und einfach das letzte "Schadendatum" - ich bin rücklings leicht an ein Zaunelement gefahren - angegeben habe.
Zwischenzeitlich ist der Schaden in der Werkstätte behoben worden und jetzt reklamiert die Versicherung, dass der angegebene Schaden schon 2012 bei einer Besichtigung festgestellt worden sei.
Das sieht jetzt auf den ersten Moment natürlich dumm aus, Fakt ist aber, dass ich damals wie jetzt diese Vollkasko hatte und zwischenzeitlich einfach den Schaden nie beheben hab lassen.

Subtil wird mir jetzt von der Versicherung unterstellt, dass ich ein falsches Schadensdatum angegeben hätte. Habe ich aber in Wirklichkeit nicht, weil ich am angegebenen Datum tatsächlich ein Zaunelement angefahren habe.
Nun: wie vorgehen?

Wenn ein Anspruch aus einer Kasko verjähren kann, habe ich wohl schlechte Karten.
Mich ärgert, dass ich als ehrlicher Versicherungsnehmer, der immer brav Prämie bezahlt und nie etwas gebraucht hat, jetzt so behandelt werde, als würde ich wen betrügen.

Bitte um euren Input!
Danke.


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