Anerkennung der Rückgabe wegen Sachmangel bei GTX970
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Re(11): Anerkennung der Rückgabe wegen Sachmangel bei GTX970
05.02.2015, 06:55:20
Du als kunde hast das Recht zu entscheiden was dir lieber ist, nachbessern, tausch oder Wandlung.

Wobei nachbessern eben auch Preis Reduktion sein kann, diese muss natürlich auch im Rahmen bewegen, also du kannst nicht sagen 50 %.
Wenn man sich mit dem Händler wegen einer Preisreduktion nicht einig wird bleibt nur Wandlung oder Gericht dann setzt der Richter den Prozentsatz fest  und wenn der Richter dann meint 15 %wären fair der Händler aber ohnehin schon 15 oder mehr Prozent geboten hat, steigst als Kläger wegen einer 970 schnell preislich sehr schlecht aus mit den Gerichtskosten und wenn man eine Rechtsschutz hat wird dir ein Jurist sagen was realistisch ist  und sagt der Händler, 15 %und der Anwalt 30 wären vl zu holen zahlt die anderen 15 Prozent recht warscheinlich die Rechtsschutz als wegen ein paar Euro zu prozessieren und möglicherweise horrend draufzahlen.

hab ich persönlich genau so erlebt,zwar nicht mit Technik aber mit einen Fitnesscenter. Dieses hatte für Stammkunden ein gutes Verlängerungsangebot.
Es stellte sich heraus das das Center so Geld auftreiben wollte um den Konkurs zu  verhindern.

Ich bezahlte 3 Monate später war zu, ich war natürlich im recht aber anstatt da jetzt unnötig Prozesskosten zu generieren bezahlte die Rechtsschutz mir mein zuviel bezahltes Geld aus.

Denn um knapp 300 eur führst nicht viel Prozess.
lg harry

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