Berichtigung einer Rechnung wegen falscher Umsatzsteuer
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Berichtigung einer Rechnung wegen falscher Umsatzsteuer
01.04.2015, 18:26:01
Liebe Forumsgemeinde,

ich brauche wieder einmal eure Hilfe bzw. Meinungen zu folgendem Sachverhalt:

Habe am 11.12.2013 Ware über Amazon Marketplace(!) bestellt, also weder Verkauf noch Versand von Amazon. Als Rechnungs- und Lieferadresse für die Ware eine österreichische Adresse angegeben.

Heute(!), also am 01.04.2015, eine Email von dem Marketplace Verkäufer erhalten, dass Sie damals eine falsche Umsatzsteuer ausgewiesen haben - nämlich 19% für Deutschland und nicht 20% für Österreich. In der selben Email war eine Gutschrift zur falschen Rechnung dabei und die Ankündigung, dass in kürzer eine berichtigte Rechnung versandt wird.

Ich weiß jetzt leider nicht, ob der Händler mir die Differenz in Rechnung stellen wird oder auf seine Kappe nimmt, da ich eine berichtigte Rechnung noch nicht erhalten habe.

Kann bei dem Marketplace Händler leider heute niemanden erreichen, da Telefon nur von 8-18 besetzt ist und ich die Email jetzt erst gesehen habe...

Werde jedoch morgen gleich anrufen und hätte gerne von euch gewusst, damit ich auf etwaige Diskussionen beim Telefonat vorbereitet bin, ob es rechtens ist, den 1% mehr Umsatzsteuer nach über einem Jahr zu verlangen bzw. weiterzuverrechnen?

Oder muss den entstandenen Schaden der Händler selber übernehmen und darf/kann mir nichts weiterverrechnen?


Es handelt sich zwar "nur" um eine Differenz von 0,07 €, sehe das aber eher als Prinzipsache.

Vielen Dank und

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lg beans
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01.04.2015, 19:24 Uhr - Editiert von Beans, alte Version: hier
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Re: Berichtigung einer Rechnung wegen falscher Umsatzsteuer
08.04.2015, 23:19:23
Hallo beans,

also ich kann mir den Sachverhalt folgendermaßen erklären:

Der Händler wusste zum damaligen Zeitpunkt entweder nichts von der Lieferschwelle (deren Höhe) oder glaubte er würde sie nicht überschreiten.

Zumindest in Österreich hat man beim Einreichen der Steuererklärung durch einen Steuerberater viel längere Fristen, als wenn man diese selbst erstellt und einreicht. Wird wohl in DE genauso sein. So wäre der lange Zeitraum zu erklären.

Im Zuge der Erstellung der Steuererklärung des Jahres 2013 oder durch eine Betriebsprüfung des Finanzamtes in DE hat man wohl gemerkt, dass die Lieferschwelle nach AT überschritten wurde und das Handlungsbedarf besteht.

Durch Überschreiten der Lieferschwelle sind also die gesamten ös Umsätze in Österreich der Umsatzsteuer zu unterwerfen und dieser Betrag wird auch dem ös Finanzamt geschuldet.

Da die Umsätze aber bereits der deutschen USt unterworfen wurden, müssen die Rechnungen korrigiert und die USt berichtigt werden. Somit bekommt der Händler die deutsche USt für die österreichischen Sendungen zurückerstattet.

Was die 1%-ige Differenz angeht, glaube ich nicht dass hier eine Forderung seitens des Händlers geltend gemacht werden kann, da man als Konsument die Preise immer Brutto vereinbart bzw. verrechnet bekommt. Der Kaufvertrag sollte also über den Bruttobetrag inkl. 19% USt zu Stande gekommen sein. Wenn sich der Händler bei seiner Fakturierung vertan hat, ist dies meines Erachtens nicht auf den Kunden umwälzbar, da dieser den Irrtum des Händler nicht erkennen konnte. Man weiß ja nicht, ob er Kleinunternehmer ist (also gar keine USt zahlt), die 19% in DE oder die 20% in AT, da man keinen Einblick in seine Buchhaltung hat.

Glaube aber kaum, dass er den Forderungen nachgehen wird, da der Aufwand bei den kleinen Beträgen unverhältnismäßig wäre. Die paar hundert Euro wird er wohl einfach als Lehrgeld zahlen müssen.

LG





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