Auszug aus Mietwohnung - HV schickt Angebot zum Ausmalen :)
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Auszug aus Mietwohnung - HV schickt Angebot zum Ausmalen :)
10.07.2015, 13:09:57
Hallo,

nachdem ich meine Wohnung gekündigt habe habe ich von der Hausverwaltung (IMV) folgendes Schreiben inkl. "Angebot" bekommen:

Schreiben
Angebot

Dazu fällt mir spontan nur ein "Seids a bissal deppat?" 8-O

Fragen - speziell zu dem Rot eingekasteltem Absatz im Schreiben:

Ich habe in keinster Weise Informationen - weder im Mietvertrag, noch im Internet - dazu gefunden, dass der Mieter bei Rückstellung für diese Dinge verantwortlich ist. Das Gebäude ist ein Neubau vom Jahre 2013. Ich kann mir kaum vorstellen, dass da irgendwelche von den erwähnten Dingen relevant sind. Ist dem so?

Ich nehme an, dass ich das alles getrost ignorieren kann - ich werde die Wohnung unausgemalt (alles is weiß) und mit paar Löchern in den Wänden zurückgeben (Lt. AK ist sogar das zulässig - insgesamt 17 Löcher in der Wohnung verteilt - läuft unter "normale Abnutzung"). Ich nehme auch an, dass die Wörter "Rechtsschutz", "Rechtsbeistand" und "Rechtsanwalt" wunder wirken. Irre ich mich hier irgendwo?

Das ist meine erste und letzte Wohnungskündigung - außer den Dingen, die der Hausverstand vorschreibt - habt ihr noch irgendwelche Tipps, dass ich sicher meine Kaution (vollständig + "Zinsen") zurückbekomme - bzw. wo versucht der Verein einem noch das Geld aus der Tasche zu ziehen? 1700€+ fürs Ausmalen anbieten is ja schon eine starke Nummer $-). Möchte nur sichergehen, dass sie nicht noch etwas dieser Art versuchen. B-)

Danke für eure Hilfe,
Crash

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Re: Auszug aus Mietwohnung - HV schickt Angebot zum Ausmalen :)
10.07.2015, 16:37:47
Ich nehme an, dass ich das alles getrost ignorieren kann


ÖHA, nicht so schnell!

Erstmal ja, es ist bissl dreist von der Hausverw., so pauschal den Instandsetzungsaufwand anzunehmen, BEVOR eine Besichtigung/Abnahme der Wohnung erfolgt ist.
Aber dieser Dreistigkeit stehst DU um nichts nach wenn du ebenso pauschal davon ausgehst, du schwingst bissl den Besen und das wars, da kann sonst nichts anfallen.

2013 und Erstbezug? Du hast also knapp 2 Jahre drin gewohnt, das ist eigentlich nichts UND dementsprechend kann die "normale Abnutzung bei schonendem vertragskonformen Gebrauch" nicht der Rede wert sein, d.h. die Wohnung hat wie neu auszusehen. Bsp. Dunstabzugshauben-, Lüftungsfilter, sorry da hat die Hausverwaltung recht! Das sind Verschleißteile die du im Rahmen der ordentlichen Wohntätigkeit auszuwechseln hattest. Silikonfugen, wenns hart auf hart geht detto! Die verschleißen und müssen alle 2 - 3 Jahre erneuert werden.

Das Angebot der Hausverw. ist amal definitiv kein Schnäppchen, das geht günstiger.

paar Löchern in den Wänden zurückgeben (Lt. AK ist sogar das zulässig -
insgesamt 17 Löcher in der Wohnung verteilt - läuft unter "normale Abnutzung")


Nein. Binnen nur 2 Jahren, das ist keine so gmahte Wiesn wie du glaubst.
Was brichst du dir ab, wenn du die Löcher selber zumachst? Wenn du sie demonstrativ so lässt, dann bettelst du drum, dass das ein Streitfaktor wird. Ich muss ja lachen - die paar Löcher zumachen, das ist aufwandsmäßig nichts im Vergleich zum Putzen der Küche, des Herds, Kühlschrank etc. ... bild dir ja nicht ein, Verschmutzung geht als "normale Abnutzung" durch! Eine 2 Jahre alte Küche hat auszuschauen wie neu. Und zum normalen Gebrauch einer Küche gehört, dass man sie hygienisch sauber hält, aka regelmäßig putzt.

Ich nehme auch an, dass die Wörter "Rechtsschutz", "Rechtsbeistand" und
"Rechtsanwalt" wunder wirken. Irre ich mich hier irgendwo?


Du bist ja herzig! |-D
Es gibt Hausverwaltungen die berüchtigt dafür sind, dass deren Rechtsanwälte - Mehrzahl! - im selben Büro sitzen. Also Stichwort Wunder: wunder dich nicht, wennst da eine Tür aufmachst die du dann nicht mehr zubekommst, wenn du merken musst, das war eher eine schlechte Idee.
--
Wenn etwas braun ist, stinkt und Fliegen anzieht, diskutiere ich nicht darüber, dass ich mir nicht denken können darf was es ist und es würde genausogut auch eine Sachertorte sein können.
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