AGB Punkt etwas unverständlich
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Re(7): AGB Punkt etwas unverständlich
29.01.2016, 11:40:59
Wir wissen, daß eine Bestellung zur Abholung sehr wohl ein Fernabsatzgeschäft
ist, da der Vertrag bereits vor Abholung geschlossen ist.

Das ist zwar so, wie du es formulierst (in seiner Pauschalität) nicht richtig, aber für diesen Fall sowieso egal.

Dubios ist es, weil der Händler mit Gewalt den Kaufzeitpunkt in sein Geschäft
verlegen und damit den Fernabsatz umgehen will.

Wer sagt das? Tut das der (nicht genannte) Händlöer (aus Graz)? Woraus schließt du das? Hoffentlich nicht daraus, dass der TE mit den Formulierungen der AGB nicht klarkommt. |-D

De facto gibt er mir also nur eine Rückgabemöglichkeit, die mir eigentlich
sowieso zustünde, aber zu schlechteren Bedingungen.

Wie zum Teufel kommst du zu diesem kruden Schluss?

Der Händler gewährt einerseits das dem Kunden rechtliche Rücktrittrecht bei Fernabsatz (uneingeschränkt und so, wie es das Gesetz vorsieht - das schreibt er noch ausdrücklich in seine AGB, obwohl eigentlich unnötig, um solchen Ideen, wie du sie hier ausbreitest, von vornherein die Grundlage zu entziehen) andererseits aber, darüber hinaus, noch weitere vierzehn Tage Rückgaberecht zum Tagespreis. Diese Erweiterung stünde und steht dir von Gesetzes wegen nicht zu. Jetzt aber wohl, weil der Händler sie in seine AGB aufgenommen hat, die Bestandteil des Kaufvertrages sind.

Die Rückgabemöglichkeit, die dir zusteht, steht dir zu den ganz normalen, gesetzlich festgelegten Bedingungen zu. Und nicht zu um auch nur ein Jota schlechteren.

Euer
CWsoft Galerien auf
http://weinzettl.info
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