Wie kann ich meinen Betrieb auf LED Beleuchtung umrüsten?
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Re(12): Wie kann ich meinen Betrieb auf LED Beleuchtung umrüsten?
MG
02.06.2016, 11:43:47
von: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundgesundheit/Arbeitsumfeld/Belichtung_und_Beleuchtung.html

Allgemeinen Regeln für die Beleuchtung

Der Lichtbedarf richtet sich nach der Tätigkeit. Beispielsweise muss die Beleuchtungsstärke in Verkaufsräumen mindestens 300 Lux betragen. Bei Bildschirmarbeit oder im Kassenbereich von Verkaufsräumen ist eine Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux vorgeschrieben. Für feine Arbeiten wie an Optiker- und Uhrmacherarbeitsplätzen sind 1.500 Lux notwendig. (ÖNORM EN 12464-1) Arbeitsplätze sind zusätzlich zu beleuchten, wenn es die jeweilige Sehaufgabe oder die möglichen Gefährdungen am Arbeitsplatz erfordern.
500 Lux für Büroarbeitsplätze

An Büroarbeitsplätzen muss die Beleuchtungsstärke zwischen 300 Lux (Ablegen, Kopieren) und 500 Lux (Schreiben, Lesen, Datenverarbeitung), gemessen in Tischhöhe, betragen. Das Bildschirmgerät sollte so aufgestellt werden, dass die Blickrichtung parallel zur Fensterfront erfolgt. So vermeiden Sie Spiegelungen im Bildschirm, die Ihre Augen zusätzlich belasten. Auch Lichtquellen sollten parallel zur Blickrichtung zum Bildschirm aufgestellt werden.

Gesetzliche Grundlagen

    §§ 21, 22 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
    Arbeitsstättenverordnung (AStV)
    § 6 Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V)


Und wie schon oft geschrieben. Durch einfachen Austausch der Leuchtmittel ist das in aller Regel nicht zu erzielen.

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