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Unseriöser Händler - kommt gesetzlicher Gewährleistung nicht nach
29.04.2017, 19:45:56
Die Ware an sich wurde korrekt geliefert. Allerdings gab es innerhalb der Gewährleistung Probleme - auf die erste Reklamation wurde nicht reagiert...erst eine Woche später nach einer Erinnerung mit Lesebestätigung.

Ich hatte ein Rad bei diesem Händler gekauft (UVP > 1000 EUR).
Leider machte das Tretlager schon sehr zeitig Probleme (nach ca 2000km in knapp 1,5 Jahren - leider hat auch ein Einstellen in der Werkstatt nicht lange gehalten und auch die Kurbel war dann bereits etwas beeinträchtigt).

Nachdem 2 Wochen vor Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auch noch das Schutzblech bei einer normalen Fahrt (hauptsächlich Straße, nur ein als Radweg gekennzeichneter Weg durch den Wald für einen kurzen Teil) gebrochen ist, habe ich den Händler wegen Schutzblech, Lager und Kurbel kontaktiert. Hier wurde direkt in der ersten Mail schlechte Wartung unterstellt und überhebliche Äußerungen getätigt, dass das Rad auch mal gefettet werden muss (Dies ist mir durchaus bekannt und ist auch entsprechend erfolgt!). Eine Inaugenscheinnahme erfolgte nie - selbst die Reaktion auf die Reklamation erfolgte erst nach erneuter Erninnerung eine Woche später, wo trotz angekündigter Abwesenheit meinerseits Bilder angefragt wurden. Nach meiner Rückkehr als ich die Bilder gesendet habe, war die Gewährleistung abgelaufen - hätte der Händler direkt auf meine Reklamation reagiert und mir eine Spedition für den Transport zum Händler mitgeteilt wäre dies problemlos vor meiner Abreise möglich gewesen!
Daraufhin wurde mir angeboten, ich könne ja die Einzelteile hinschicken und sie würden aus "Kulanz" versuchen, diese beim Hersteller einzureichen. Wohlgemerkt es geht um ein Innenlager, die Kurbel und ein Schutzblech an welchem die Elektrik von innen verklebt ist. Eine Spedition wurde mir nicht genannt und auch auf die Frage nach einer Kooperationswerkstatt in einem Umkreis von 30km wurde nicht beantwortet. Stattdessen hätte ich es jetzt auf eigene Kosten hinsenden können - laut aktueller Rechtssprechung ist der Händler für den Transport zur Inaugenscheinnahme zuständig. Ebenfalls hatte ich einen Preisnachlass als Option vorgeschlagen. (Also somit hab ich alle Optionen genannt, welche laut Gesetz möglich sind)

Zum Schluss wurde alles als normaler Verschleiß abgetan - der Bruch des Schutzbleches wurde mit einem Kratzer an der Stoßstange verglichen, welcher auch nicht unter die Gewährleistung fällt. Sehr überhebliches und unkooperatives Auftreten - jegliche Optionen (Einsenden der Teile oder des Rades auf meine Kosten - obwohl dies laut Rechtssprechung Haftung des Händlers ist) wären mit erheblichen zusätzlichen Kosten (Ausbau durch Werkstatt und/oder Transport) verbunden gewesen.
Ein solcher Händler ist absolut unseriös, da er seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt! (und stattdessen die Ware grundsätzlich schlecht darstellt - wenn selbst Brüche normaler Verschleiß sein sollen)
Wer nur etwas kauft und von einem schnellen Defekt ohne Haftung durch den Händler ausgeht kann weiterhin bei diesem kaufen. Für alle anderen empfehle ich - sucht einen anderen seriösen Händler.
Nicht umsonst hat sicherlich auch der Hersteller inzwischen die Geschäftsbeziehung mit diesem Vertriebspartner beendet!
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