Umfrage an Dienstwagenfahrer
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Re: Umfrage an Dienstwagenfahrer
05.10.2017, 01:17:16
- Ist bei deinem Dienstwagen ein zusätzlicher Gehaltsverzicht vereinbart
worden?

Ursprünglich wollte die Firma mein Bruttogehalt um 50% des Sachbezugs kürzen. Als ich dne erstne Lohnzettel sah, hab ich einen Schock bekommen und bin zum Chef gegangen. Wurde alles wieder rückgängig gemacht. --> also kein Gehaltsverzicht.

- Darf dein Wagen von anderen (zb Ehepartnern, Freunden) gelenkt werden?
- Sind die privaten Kilometer beschränkt (z.b. Pro Kalendejahr)?
- Sind private Urlaubsfahrten erlaubt? Wie ist der Kraftstoff in dem Fall zu bezahlen?

Unsere Nutzungsvereinbarung enthält dazu keinerlei Klauseln oder Einschränkungen.
Lediglich den sinngemäßen Satz "Abgedeckt sind die Betriebskosten im Inland". Geht also die Urlaubsreise ins Ausland, dann zahle ich das Tanken selber. Ich handhabe es aber auch im Inland so, dass ich bei sehr weiten Freizeitfahrten ein bisserl was (nicht das Ganze) privat dazutanke. Das ist nicht weiter schlimm, denn solche Urlaubsfahrten finden immer mit Begleitungen statt (mein Wagen bietet den meisten Platz *seufz*) und die Spritkosten teile ich unter allen Mitfahrern inkl. mir auf.

- Gibt es einen Selbstbehalt bei der Vollkasko bei Privatfahrten?

Keine besondere Regelung --> Firma würde den Selbstbehalt zahlen.
- Sonstige interessante Beschränkungen im Vertrag?

Keine außer dem oben schon beschriebenen "im Inland".

-- Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
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Re: Umfrage an Dienstwagenfahrer
05.10.2017, 14:48:05

- Ist bei deinem Dienstwagen ein zusätzlicher Gehaltsverzicht vereinbart
worden?

Nein.


- Darf dein Wagen von anderen (zb Ehepartnern, Freunden) gelenkt werden?

Ja. Von jeder/jedem mit gültigem EU-Führerschein wenn ich am Beifahrersitz sitze.
     Von 1 eingetragenen Person im gleichen Haushalt auch alleine ohne mich.
     Muss vorher registriert werden und Kopie des Führerscheines übermittelt werden.


- Sind die privaten Kilometer beschränkt (z.b. Pro Kalendejahr)?

Nein.


- Sind private Urlaubsfahrten erlaubt? Wie ist der Kraftstoff in dem Fall zu
bezahlen?

Urlaubsfahrten sind erlaubt. Kraftstoff wird bezahlt mittels Tankkarte, d.h. man muss eine passende Tankstelle aufsuchen. Zu beachten sind jedoch in welchen Ländern die Versicherung gilt. EU Länder sind kein Thema, aber über den Ural Richtung Osten darf man nicht fahren.


- Gibt es einen Selbstbehalt bei der Vollkasko bei Privatfahrten?

Nein.


- Sonstige interessante Beschränkungen im Vertrag?

Ja. Automarken, Typen, Mindestausstattung und sogar die Farben die zur Auswahl stehen sind Vorgegeben. Um es einfach zu sagen, alles was leicht wieder verkauft werden kann. Also dunkle metallic Farben, gängige wertbeständige Marken, etc.
Wenn man Glück hat, kann man sich "sein" Auto konfigurieren. Wenn man weniger Glück hat, bekommt man eines zugewiesen das es schon gibt und im Moment nicht genutzt wird.
Auto darf nur privat und nicht gewerblich genutzt werden. Also Uber-Fahren oder Pizza liefern geht natürlich nicht ;-)

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Re: Umfrage an Dienstwagenfahrer
07.10.2017, 11:57:35
- Ist bei deinem Dienstwagen ein zusätzlicher Gehaltsverzicht vereinbart worden?
Nein. Durch den Sachbezug hast diesen trotzdem indirekt, auch die Pendlerpauschale ist dann z.B. nicht mehr möglich.

- Darf dein Wagen von anderen (zb Ehepartnern, Freunden) gelenkt werden?
Ja, aber fair-use Prinzip. Das Auto z.B. während des Urlaubs der Mutter zu geben damit sie jeden Tag damit zur Arbeit fährt ist nicht ;-)

- Sind die privaten Kilometer beschränkt (z.b. Pro Kalendejahr)?
Nein, aber als Kalkulationsbasis geht man von 30.000 pro Jahr aus. Auch keine Konsequenz bei deutlicher Überschreitung.

- Sind private Urlaubsfahrten erlaubt? Wie ist der Kraftstoff in dem Fall zu bezahlen?
Ja, im Ausland Kraftstoff selber zahlen.

- Gibt es einen Selbstbehalt bei der Vollkasko bei Privatfahrten?
Nein, Selbstbehalt nur am Papier, nicht in der Praxis. Davon abgesehen sind die Firmenfahrzeuge nicht kaskoversichert.

- Sonstige interessante Beschränkungen im Vertrag?
Nicht im Auto rauchen, keine Änderungen am Fahrzeug ohne Rücksprache, natürlich kein Chip-Tuning oder ähnlich. Autowaschen mit der Tankkarte erlaubt und erwünscht, zwei Mal pro Jahr auch Innenreinigung bezahlt. An vielen Tankstellen kann man übrigens mit der Tankkarte auch Jetons für den Staubsauger mitbuchen. Fahrzeug kann während der geplanten Laufzeit nicht zurückgegeben oder getauscht werden, egal wie viele Positionen man nach oben stolpert, das Auto bleibt über die geplante Laufzeit.

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