Abgehauen - kennt sich jemand aus?
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Re: Abgehauen - kennt sich jemand aus?
25.10.2017, 18:57:40
ich gehe davon aus, dass es ungefähr so abläuft:
- dein alter vermieter muss hart kämpfen den mietvertrag mit dir loszuwerden, wenn du nicht sauber gekündigt hast.
- du wirst mietforderungen, inkassoforderungen im briefkasten deiner meldeadresse haben
- sollte "retour am absender, verzogen" dort funktionieren, so werden die forderungen umso schneller bei gericht sien
- bei gericht tut sich monatelang nix
- dann kommt die gerichtliche ladung, weil du auf die fiktiven forderungen aller leute wo es offene rechnungen gibt nicht abgewehrt hast. aufgrund deines nicht-reagierens sind alle forderungen rechtskräftig, egal ob sie rechtmäßig nachweisbar waren.
- du kommst nicht zur verhandlung, spätestens dann macht der richter eine meldeadressen-feststellung.
- du wirst polizeilich gesucht, weil du nicht an der meldeadresse auffindbar bist, hast eine verwaltungsstrafe wg. meldegestz am hals.
- du hast keinen job in at, keinen anspruch auf sozialleistungen, bei einem unfall musst du später selber für forderungen aufgrund medizinischer leistungen aufkommen
- die airbnb-sache wird das magistrat irgendwann merken, weil die beamten sehr aggressiv gegen angebote vorgehen wo wohnungen komplett für längere zeiträume buchbar sind
- irgendwie wird man dich finden, der vermieter deiner airbnb-wohnung oder derjenige der die schlüsselausgabe, reparaturen und zwischenreinigung für dich managt wird fassbar sein
- beim finanzamt hättest vor aufnahme der zimmervermietung diese tätigkeit melden müssen, damit auch eine steuernummer zugewiesen wird und du von der automatischen L1-arbeitnehmerveranlatung auf E1-Einnahmen/Ausgaben-Rechnung für unternehmer umgestellt wirst.
- das finanzamt bekommt die daten der privatzimmervermieter durch die bezirksverwaltungsbehörde (magistrat)
- nachdem du mangels meldeadresse selbst nicht in direkter nachbarschaft oder in der wohnung wohnst, ist es auch keine privatzimmervermietung als häusliche nebentätigkeit, sondern gewerbliche vermietung (weil du zB reinigung oder schlüsselübergabe outsourct oder weil du die wohnung nicht selbst nutzt). d.h. dafür musst du nicht nur EK-steuer mit strafzuschlag zahlen, sondern auch SVA-abgaben von der du befreit wärst wenn du saubere privatzimmervermietung statt gewerbliche vermietung machen würdest. aufgrund der gewerblichen vermietung kommt je nach umsatzhöhen und optieren der kleinunternehmerregelung auch noch die USt-pflicht auf dich zu. und auf jeden fall kommt der interessentenbeitrag als zusätzliche abgabe dazu, wofür du jährliche umsatzmeldung an eine abteilung deines bundeslandes machen musst.
- evtl. bekommst probleme mit illegaler beschäftigung, weil der wohnungsvwalter schwarz arbeitet (kein werkvertrag, nicht angemeldet, usw.), dann kommen nochmals die EK-steuer-forderungen und GKK-abgaben für diese person auf deine lasten - wenn diese bei dieser person nicht mehr einbringlich sind (siehe ogh-urteile zu scheinselbständigkeit)

aber bitte gerne, wenn du das nicht sauber regeln kannst das als dunkle wolken betrachtest dann kannst auch ins ausland fliehen. das hilft dir sogar, aber nur auf bestimmte zeit, womit der zu bewältigende misthaufen noch größer wird, aber es kann auch sehr schnell gehen. empfehle dir daher einen nicht-EU-staat, welcher kein auslieferabkommen mit österreich hat. zB kongo oder nordkorea bieten sich an.

ansonsten schau dass du das sauber regelst und stell nicht so blöde fragen hier im forum. du managst ein airbnb-angebot, hast erfolgreiche einnahmen im ausland wovon du leben kannst usw. ich wette deine angaben sind teilweise fake, du bist noch im land und probierst mal mit so einem fiktiv dargestellten szenario dir alltag-tipps zu holen, wie du möglichst steuerfrei ungeschoren durchs leben kommst. das rächt sich irgendwann, ganz bestimmt!

25.10.2017, 18:59 Uhr - Editiert von fleptin, alte Version: hier
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