Gewährleistung von Privat zu Firma/Privat (Grummel?)
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Re: Gewährleistung von Privat zu Firma/Privat (Grummel?)
15.07.2002, 20:47:10
Jo, er weiss schon, wen Du meinst (@MAM ;-))

Zur Sache, bitte beisst Euch bis zum Ende durch ;-):

Gewährleistung nach neuem Recht auf bewegliche Güter: zwei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Tag der Ablieferung zu Laufen. Diese Fristen sind wie der gesamter Gewährleistungsanspruch zwingend, können daher nicht verkürzt werden.

Jetzt zu der Ausnahme bei Gebrauchtwaren (@Petz: Bitte genau hinlesenund keine Falschauskünfte erteilen!):

Einzige Ausnahme besteht bei Gebrauchtwaren, z.B. bei Gebrauchtfahrzeugen oder anderen beweglichen Gebrauchtgütern. Hier kann - gilt mal für Unternehmer - eine Verkürzung der Frist auf bis zu einem Jahr mit dem Kunden im einzelnen ausgehandelt werden. Ein diesbezüglicher Hinweis unter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen reicht allerdings nicht aus!

Eine Sonderregelung gibt es bei Gebrauchtwagen: Ist seit dem Tag der ersten Zulassung weniger als 1 Jahr verstrichen, so gilt die 2 Jahres Frist! Eine Fristverkürzung ist in solchen Fällen jedenfalls unzulässig. Bei anderen Gebrauchtwaren kann auf 1 Jahr verkürzt werden.

Als gebraucht anzusehen sind nur Gegenstände, die tatsächlich in Gebrauch standen. Ausstellungsstücke oder Vorführgegenstände sind demnach keine gebrauchten Güter. Das nicht nur in Richtung Petz, sondern auch allen jenen ins Gebetbuch geschrieben, die immer meinen, einmal geöffnete Ware sei automatisch "gebraucht" und als solche zu verschleudern.

Das waren mal die Grundregeln für Unternehmen im ausdrücklich vom Gesetz her auf den Endkonsumenten beschränkten Vertragsverkehr. Und nicht mal dann immer.

Eine der Ausnahmen, unter denen Gewährleistung nicht gilt, ist z.B. die unentgeltliche Überlassung. Eine weitere Ausnahme ist dann gegeben, wenn Mängel "ins Auge springen", also offenkundig sind. Für offenkundige Mängel oder solche Mängel, die aus den zugänglichen Unterlagen zu ersehen waren, besteht aber dann doch ein Gewährleistungsanspruch, wenn sie arglistig verschwiegen wurden oder die Mängelfreiheit von Fehlern und Lasten ausdrücklich zugesagt wurde. Es gibt noch mehr Ausnahmen, die für Computer(teile) aber kaum anwendbar sind.

Auch der Privatverkäufer unterliegt grundsätzlich der Gewährleistungspflicht, soweit die Facts. Ich konnte im neuen Gewährleistungsrecht (jetzt kurz durchgesehen, noch nicht hieb- und stichfest geprüft) auch keine Unterschiede zwischen Unternehmensverkäufern und Privatverkäufern finden. Würde bedeuten: Verkürzung auf ein Jahr möglich, aber jedenfalls gewährleistungspflichtig.

Schwieriger wird bei einem Privatverkäufer allerdings für den Käufer die Durchsetzung eines solchen Anspruches.

Entschuldige die noch mangelhafte Auskunft, werde mal sehen, ob ich morgen dazukomme, den Rest zu prüfen.

GrummelGrumpf
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Re(5): Gewährleistung von Privat zu Firma/Privat (Grummel?)
16.07.2002, 14:50:10
Bei Privatverkäufen nach ABGB finde ich auch nichts über eine zwingende Gewährleistung. Und dass sich die Hausjuristen all dieser renommierten Unternehmen grundsätzlich irren, kann ich irgendwie auch nicht glauben:

http://www.garantie.at/content/tipps/gewaehrleistung.php
http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1095928.html
http://www.konsument.at/seiten/p2402.htm
http://www.jet2web.net/jet2web/FE/LayoutTemplates/FE_Layout_bw_article/0,2531,723-0-239280-0-0,00.html

Und da es sich ja um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handelt, auch:
http://www.swr.de/rasthaus/archiv/2001/12/15/beitrag6.html
http://www.br-online.de/geld/ard-ratgeber/archiv/2001/1209_3.html
http://www.vogel.de/presseinfo/2002-03/schuld.htm
http://www.service.rp-online.de/auto_verkehr/auto/finanzen/gewaehrleistungsrecht.html
http://www.freenet.de/freenet/auto_und_verkehr/specials/gebrauchtwagenspecial/privatkauf/
http://www.makris.de/a_tip.html
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=600
http://www.swr.de/infomarkt/lexikon/2001/beitrag/t_autokauf_schuldrecht.html
http://www.dekra.de/auto_info/dezember01/auto_recht.htm
http://www.tuv-saar-auto.de/web/ratgeber/verkehrsrecht/zum_neuen_Kaufrecht.shtml
http://www.dmeuro.com/dmwwwangebot/fn/dmo/SFN/builddm/SH/0/CN/d/CN_MAP/0/ID/6532!79328/Bmt/0/PageID/0/DocID/0/CtLink/0/Site/SITE_2/StrucID/PAGE_2281/home/0/mm/navigation/ct/ct_basic/frame/0/url//hdn//htype/1/Ref/1/IsFrame/0/brt/2/index.html
http://www.skiba-potsdam.de/news.htm
http://www.taxizentrale-muenchen.de/032002.html
http://bgb.jura.uni-hamburg.de/cd-demo/agl/agl-433-autokauf.htm
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=649
http://www.autorecht24.de/Autokauf/Finanzierung/News/Neu_2002/body_neu_2002.html
http://www.fvm-rhl.de/fvmaktuell/schuldrref02.htm



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