Urheberrecht
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Re: Urheberrecht
04.10.2018, 12:38:18
du bist urheber, das kann dir keiner streitig machen.
das von dir geschaffene werk wird also bis du tot bist dir zurechenbar sein.

ob du nutzungsrechte hast?
kommt auf deinen arbeitsvertrag und die umstände an.

wie weiter unten schon von jmd geschrieben, wird E.I.N. nutzungsrecht stillschweigend auf deinen arbeitgeber übertragen.

ob das ein ausschließliches nutzungsrecht ist, kommt auf den fall drauf an.

nur weil jmd anderer (zb dein arbeitgeber) ein nutzungsrecht an deinem werk hat heißts nicht, dass du dein nutzungsrecht gleich verliest.
depends!

wenn im arbeitsvertrag nix drinsteht und es die umstände (gleich dazu mehr) nicht hergeben, dann hast du nach wie vor dein nutzungsrecht an deinem werk.

umstände wären zb, wenn du für die nsa oder am ms windows code arbeiten würdest. da is es eigentlich klar, dass du kein nutzungsrecht mehr an deinem werk haben sollst.
urheber bleibst.

bist hochleistungsfotograf bei einer zeitung und fotografierst nebenher selbstständig, wirst eher nicht dein nutzungsrecht verlieren.

außer du arbeitest fürn playboy.

see?


edith: schranken sind immer die sittenwidrigkeit.
auch wenn ein arbeitgeber auf deine treupflichten als AN pocht und meint, er hätt exklusive werknutzungsrechte, wird er dir als fotograf die nutzung deiner fotos nicht ganz verbieten können.
zb, wenn du eine werbemappe für dich und deine arbeit machst, und da fotos, die du für deinen arbeitnehmer gemacht hast, als eigenwerbung verwendest.
dir diese nutzung zu verbieten wär ws sittenwidrig, da man dir dadurch dein berufliches fortkommen zerstören würd.

ich lieb die sittenwidrigkeit. ein mächtiges schwert. kennen si holt zweng damit aus...





04.10.2018, 12:44 Uhr - Editiert von reso, alte Version: hier
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