Lichthupe gegeben, um einem Schleicher die Auffahrt auf die AB anzuzeigen
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Lichthupe gegeben, um einem Schleicher die Auffahrt auf die AB anzuzeigen
01.12.2018, 16:11:12
Es geht um die Benutzung der LICHTHUPE (es war keine Gefahrensituation).
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Vor einigen Wochen hat sich folgendes zugetragen:

Auf der A1 bei St. Pölten bin ich ganz normal auf der Autobahn gefahren, dann sah ich an so einer Autobahnauffahrt ein Fahrzeug sich langsam nähern Rtg. Beschleunigungsstreifen, damit er auffahren kann, ich fuhr am rechten Fahrstreifen und habe mit der Lichthupe kenntlich gemacht, dass sich dieses Fahrzeug, dass am Beschleunigungsstreifen war und auf die Autobahn auffahren wollte, vor mir die Autobahn befahren darf. Hab 1x kurz die Lichthupe betätigt.

Ich habe meine Geschwindigkeit verringert und habe diesem "Schleicher" dann die Auffahrt auf die Autobahn gelassen.

Dann sah ich, dass offensichtlich genau in dieser "Nische" zwischen Autobahn und Auffahrt die Polizei gestanden ist, und offensichtlich gelasert hat. Nun, zu schnell war ich ganz sicher nicht, nur ich habe Gebrauch von der LICHTHUPE gemacht und gebremst.

Glaubt ihr, würde mir das zur "Last" gelegt werden, oder gibts hiefür keinen Tatbestand, für das Anzeigen des Vorfahrtverzichts mittels Lichthupe.

Weil unter Nötigung fällt das ja nicht, oder? Sorry kenne mich gar nicht mehr aus, wahrscheinlich gestern zuviel gegoogelt...

Mir wurde auch schon oft die Lichthupe gegeben, quasi um die Vorfahrt anzuzeigen, hab ich mir gedacht, ich mach das halt auch, um dem jetzt die Vorfahrt anzuzeigen.

Straft das die Polizei, oder lässt sowas das Auge des Gesetzes kalt.

01.12.2018, 16:13 Uhr - Editiert von User856024, alte Version: hier
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