Re(4): A1 darf neues iPhone nicht gegen gebrauchtes tauschen (Refurbished)
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Re(4): A1 darf neues iPhone nicht gegen gebrauchtes tauschen (Refurbished)
23.01.2019, 14:27:00
Wenn es zu einer Wandlung im Rahmen der Gewährleistung kommt, wird bei Autos
zB ein Betrag für die zwischenzeitlich erfolgte Nutzung abgezogen.


Bitte nicht Äpfel mit Birnen. Wandlung ist eine Alternative. Wenn ich den Artikel z.B. Auto trotz des Mangels nutzen konnte (z.B. der Mangel ist erst später aufgetreten oder hat die ursächliche Nutzung nicht behindert) ist ein Nutzungsentgelt natürlich angemessen. Ich hatte ja für den Zeitraum ein Auto.

Nach 6 Monaten ist dein Handy sicher nicht mehr fabriksneu. Dass dir
trotzdem  - deinem Rechtsempfinden nach - ein NEUES zusteht, verstehe ich
daher nicht.

Das hat nichts mit empfinden zu tun.  Gewährleistung sagt "nur" aus, dass mir ein fehlerfreies Gerät gemäß Spezifikationen zusteht. Ein allfälliger Mangel muss nicht beim auspacken auffallen, da das Problem vielleicht erst später auftritt (verpfuschte Lötstelle) oder aber weil bestimmte Funktionalitäten erst später benötigt werden. Ob erster Tag oder letzter Tag der Geltendmachung ändert ja nichts daran, dass mir ein fehlerfreies Gerät zusteht. Wenn es sich kosten- und aufwandsmäßig rechnet  wird eine Reparatur sowieso die erste Wahl sein. Es geht ja nur um den Fall wo sich diese nicht rechnet oder möglich ist aber (nochmals zur Betonung) ein Fehler vorhanden ist, der schon bei der Auslieferung bestanden hat.  

Nach deiner Argumentation würde die Konsequenz bedeuten, dass mir eigentlich nie ein fehlerfreies Neugerät zugestanden hat? Falls nicht, wo trennen wir uns? Vielleicht beim nächsten Satz?

Wenn ich nach dem Kauf die Box öffne und sofort den Reklamationsprozess
beginne, ist es mir hingegen vollkommen klar, dass ein Neugerät oder der volle
Kaufpreis zu ersetzen sind.


Und wo ist da jetzt für dich der Unterschied? Mir steht ein fehlerfreies Produkt zu. Meine Nutzung ist mein Problem. Vielleicht ist es 4 Monate in der Schublade gelegen da es ein Geschenk ist. Vielleicht schaut der Artikel nach 1 Woche schlechter aus als bei anderen nach 5 Jahren. Hat z.B. jemand dem Kratzer am Handy wurscht sind kein Anrecht auf ein bei Auslieferung funktionierendes Gerät?
Falls doch, wie willst du das ausgleichen? Soll jedes einzelne Gerät mit einem potentiellen Gewährleistungsschaden von einem Sachverständigen untersucht und mit einem Gutachten ausgestattet werden? Darf ein Gerät mit einem 3mm langen 1mm tiefen Kratzer und 2cm² Farbabsplitterungen auf der Rückseite gegen ein Gerät mit zwei 2mm langen 0,5mm tiefen Kratzern sowie einer 0,5cm² großen Apslitterung auf der Vorderseite getauscht werden? Und an welchem Tag beginnt er Verfall? Was wenn ich nach 1 Monat das erste Mal die Box öffne? Was wenn ich innerhalb von 12/24/72 Stunden nach dem öffnen drauf komme? Oder ist es entscheidend ob ich mich bis dahin 30min oder 120min mit dem Teil beschäftigt habe? Bis wann bekomme ich ein Neugerät? Wenn bei 2 iphones der Stummschalter nicht geht und einer merkt es beim auspacken und der andere nach 2 Wochen weil er ihn im Urlaub nie betätigt hat, ist dass dann das gleiche?

Die durchschnittliche Behaltedauer eines Handys in Österreich liegt bei 18-24
Monaten. Da sind 6 Mnate 1/3-1/4 der Gesamtlebensdauer. Erwartest du, dass ein
Gegenstand nach dieser Zeit wirklich durch einen fabriksneuen ersetzt wird?
Bei einem Auto wären das zB 2-3 Jahre.

Die durchschnittliche Behaltedauer interessiert solange keinen, bis der Gesetzgeber sagt, dass sich die Gewährleistung daran zu orientieren hat. Wobei dies natürlich komplett vertrottelt wäre und noch weiter zu einer Wegwerfgesellschaft führen würde. Wir designen ein Handy? Wenn es länger als 18 Monate hält war das ein Designfehler!
@ Nach dieser Zeit: Nochmal: Es wurde nie ein fehlerfreies Gerät geliefert. Welchen Unterschied macht es für den Verkäufer ob er an Tag 1 oder an Tag 200 tauscht? Es ist rechtlich das gleiche, er hat den gleichen Aufwand und es kostet ihn das gleiche.
Das letzte was mir überbleibt ist die Annahme, dass du für eine noch viel stärkere Verkürzung und Einschränkung der Gewährleistung bist. Dann geht es bis Tag 30 oder vielleicht nur Tag 10. D.h. die
Geräte müssen nur mehr so zusammengeflickt sein, dass sie 10 Tage durchhalten. Ist das deine Vorstellung?
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