Magenta - unberechtigte Rechnung nach Kündigung
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Magenta - unberechtigte Rechnung nach Kündigung
09.10.2019, 11:25:47
Hallo,

ich ärgere mich gerade ziemlich über Magenta (UPC) da ich nach der Vertragskündigung und Retournierung des Routers eine Rechnung von Magenta erhalten habe, dass dieses nicht retourniert wurde.

Im Magenta Shop meinte der Mitarbeiter noch sie stellen keine Bestätigung mehr aus und ich habe auf eine beharrt und dann auch bekommen.

Hinzu kommt, dass angeblich ein Gerät aus dem Jahr 2014, als die Router getauscht wurden auch nicht retourniert wurde. Hierfür habe ich natürlich keine Bestätigung mehr, aber denke schon, dass ich es zurückgegeben habe. Wer soll das aber nach 5 Jahren noch genau wissen. Unabhängig davon wäre die Forderung zum jetzigen Zeitpunkt aber sowieso verjährt.

Nun sollen mir die EUR 165 mal (2x EUR 50 Pönale Mode, 1x EUR 65 Bearbeitungsgebühr) vom Konto abgebucht werden und dann später wieder gutgeschrieben werden. Das ist für mich natürlich inakzeptabel und ich habe den Einzieher widerrufen und lasse ihn bei der Bank auch sperren.

Mich ärgert am meisten, dass ich mich nun damit rumschlagen muss, denen Nachweise schicken, Magenta bei der Bank sperren lassen und wahrscheinlich noch mit denen diskutieren muss.

Die Telekomanbieter verrechnen ja immer ihre Pönalen und Bearbeitungsspesen, wenn der Kunde was falsch macht.

Da die Kunden auch ihre Zeit auf Grund von Fehlern der Telekomanbieter opfern müssen, müsste man denen auch eine Bearbeitungsgebühr für den ganzen Schaß verrechnen. Ich bin echt am überlegen ob ich ihnen eine Rechnung schicken soll. Meine Zeit ist auch nicht gratis. >-(

LG

Edit: Nach Rückmeldung von Magenta suchen sie nun das vor 5 Jahren retournierte Modem. Sollten sie es nicht finden, gehe ich mal stark davon aus, dass sies verrechnen wollen.

Ich habe mich mal auf § 1486 ABGB bezogen und gemeint, dass unabhängig ob die Retoure erfolgt ist oder nicht ihre Forderung meiner Meinung nach verjährt ist.

09.10.2019, 17:19 Uhr - Editiert von Matchstick_Man, alte Version: hier
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