Storno von private gebuchtem Apartment
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Re: Storno von privat gebuchtem Apartment
mko
03.11.2020, 14:47:04
https://www.wko.at/branchen/tourismus-freizeitwirtschaft/hotellerie/coronavirus-informationen-fuer-die-hotellerie.html#heading_stornierungen

IANAL, aber ich würde sagen der Fall entspricht am ehesten diesem hier, auch wenn das Apartment vielleicht nicht direkt unter Hotellerie fällt:

2. Mein Betrieb wurde behördlich unter Quarantäne gestellt. Der Aufenthalt ist daher nicht möglich und müssen Gäste die Buchung stornieren. Kann ich in diesen Fällen die vereinbarten Stornogebühren verlangen?

Nein, in diesem Fall kann der Hotelier vom Gast grundsätzlich keine Stornogebühren verlangen, da die vereinbarten Leistungen (Beherbergung, Verpflegung usw.) nicht mehr erbracht werden können.

Gemäß § 15.6 der AGBHs kann der Hotelier ebenso vom Vertrag zurücktreten, wenn die Beherbergung aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht mehr möglich ist. Auch in diesem Fall kann aber kein Entgelt bzw. Stornogebühren verlangt werden.

Wir empfehlen Ihnen, sich mit den Gästen aufgrund der derzeitigen Ereignisse in Verbindung zu setzen und die Situation zu schildern. Viele Gäste haben Verständnis und sind gerne bereit Umbuchungen und Gutscheine zu akzeptieren, auch wenn sie dazu nicht verpflichtet sind.


Meines Erachtens kann aus der folgenden Formulierung in der Verordnung eindeutig geschlossen werden, dass die vereinbarten Leistungen nicht mehr erbracht werden können:

Gastgewerbe
§ 7.
(1) Das Betreten und Befahren von Betriebsstätten sämtlicher Betriebsarten der Gastgewerbe zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Gastgewerbes ist untersagt.




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