Fragen zum Erbrecht
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Re: Fragen zum Erbrecht
04.06.2021, 20:48:11
Klassisches Thema für eine Beratung in einem halbschwindligen Forum! Auf zum Notar und fertig.

Aber ich mache gerne bei dem Ratespiel mit! Ohne Google, aus dem Kopf!

Man kann die Kinder aufs Pflichtteil setzen, womit sie nur mehr 1/3 bekommen. Das steht ihnen aber in GELD zu, womit die Mutter vermutlich einen Kredit aufnehmen müßte, um das Pflichtteil zu bedienen.

Normalerweise löst man komplexere Erbangelegenheiten durch Schenkungen auf den Todesfall gemeinsam mit Erbverzichtserklärungen - alles Notariatspflichtig klarerweise. Beide Konstrukte hebeln gemeinsam das Pflichtteilsrecht aus. Diese Verträge müssen natürlich für Mutter und Vater errichtet werden, da ja sie auch vor ihm sterben könnte!

Zach wird’s, wenn plötzlich weitere uneheliche Kinder auftauchen. Oder wenn Teile der Pflichtteilsberechtigten zum Vertragszeitpunkt minderjährig sind.

Steuer gibts auf die Grundbucheintragung, die sich als Prozentsatz von Wertgewinn im Besitzzeitraum des Erblassers bemisst. Keine Ahnung, wie hoch.

Als Ehefrau hat sie automatisch das lebenslange Wohnrecht. Man kann ihr aber auch das Fruchtgenussrecht vermachen, wodurch sie auch vermieten kann.

Eine Immobilie kann man auch in eine Gesellschaft übernehmen und im Gesellschaftsvertrag Vorkaufsrechte zwischen den Anteilseignern klären. Bringt aber laufende Spesen für den „Betrieb“ der Gesellschaft. Bei einem EFH sicher Schwachsinn.



04.06.2021, 20:49 Uhr - Editiert von Paulas_Papa, alte Version: hier
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Re(2): Fragen zum Erbrecht
05.06.2021, 13:57:50
Man kann die Kinder aufs Pflichtteil setzen, womit sie nur mehr 1/3 bekommen.

richtig
Das steht ihnen aber in GELD zu,

richtig
womit die Mutter vermutlich einen Kredit aufnehmen müßte, um das Pflichtteil
zu bedienen.

jein, der Erblasser kann eine Stundung auf bis zu 5J verfügen. Kostet aber %.
Schenkungen auf den Todesfall gemeinsam mit Erbverzichtserklärungen

bringt in dem Fall eher nix
Zach wird’s, wenn plötzlich weitere uneheliche Kinder auftauchen. Oder wenn
Teile der Pflichtteilsberechtigten zum Vertragszeitpunkt minderjährig
sind.

das ist immer zach
Steuer gibts auf die Grundbucheintragung, die sich als Prozentsatz von
Wertgewinn im Besitzzeitraum des Erblassers bemisst. Keine Ahnung, wie hoch.

Jein.
Es gibt die Grunderwerbssteuer. Die ist an sich 3,5% (mit wenn und aber und gilt nur wenn und ist anders wenn): also irgendwas zwischen 2 und 3,5% AFAIK
Bemessungsgrundlage ist der (inzwischen extrem kompliziert zu ermittelnde) Einheitswert.
der ist auch Basis für die Grundbucheintragungsgebühr: die ist 1,1%
Als Ehefrau hat sie automatisch das lebenslange Wohnrecht.

richtig. Und Anrecht auf den gesamten ehelichen Hausrat - also auch den Rubens im Wohnzimmer!!!
Man kann ihr aber auch das Fruchtgenussrecht vermachen, wodurch sie auch
vermieten kann.

nein. Das kannst nicht vermachen, das muß man ihr (besser sich gegenseitig) zu Lebzeiten einräumen.
Eine Immobilie kann man auch in eine Gesellschaft übernehmen und im
Gesellschaftsvertrag Vorkaufsrechte zwischen den Anteilseignern klären. Bringt
aber laufende Spesen für den „Betrieb“ der Gesellschaft. Bei einem EFH sicher
Schwachsinn.

und volle Grunderwerbsteuer auf den Wert zum Zeitpunkt der Einbringung an die Gesellschaft. Der Spaß wird SEHR teuer.

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz gegenüber Fundamentalisten!


05.06.2021, 14:00 Uhr - Editiert von AVS_reloaded, alte Version: hier
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Re: Fragen zum Erbrecht
05.06.2021, 13:52:07
also, meine Quelle hat die Händ übern Kopf zusammengeschlagen und gemeint: schick ihn zum Notar!
Das ist auch der einzige wirklich sachdienliche Rat, den man dir hier geben kann, denn es ist furchtbar kompliziert.
Falls du anlesen willst, wie kompliziert: §730 ABGB ist die Erbfolge, ab 756ff findest dann die wirklich "netten" Details ;-)

nur mal ganz grob und grundsätzlich:

Was ist, wenn die Eltern verlangen, dass man auf das Erbe verzichtet? Würde
ein derartiger Vorvertrag zu Lebzeiten (eventuell auch notariell beglaubigt
sofern man das kann) die Erbfolge tatsächlich unwiderruflich beeinflussen

ja, würde es, aber niemand kann seine Kinder zu einem solchen Erbverzicht zwingen. Rechtlich unmöglich.

bekommen die Kinder mWn. zwei Drittel vom Vermögen und der verbliebene Partner
ein Drittel

das ist die gesetzliche Erbfolge, wenn KEIN Testament besteht. Mit Testament kannst du das alles anders regeln. Nicht völlig frei, aber doch wesentlich flexibler.

Vor allem fehlen doch auch grundlegende Angaben: wem gehört das Haus jetzt? gibt es neben dem Haus noch anderes Vermögen? Und was für ein Haus ist das? Einfamilien? Oder Zinshaus, wo eine Wohnung bewohnt wird und die anderen werden vermietet?
Das sind alles wirklich wichtige Faktoren, von denen die Antwort abhängt!

Ich treffe mal eine Annahme: EFH und daneben gibts noch ein bissi SParbuch/Bargeld/Aktien

Plan A: gibts gar keine Regel, dann bekommen die Kinder (gemeinsam) 2/3, der hinterbliebene Ehepartner (EP) 1/3.
War das EFH die eheliche Wohnung, dann bleibt der EP im Haus drinnen. Der gesamte Hausrat fällt sowieso dem EP zu.
Das geld wird aufgeteilt, das Grundstück ebenso. Daher keine Ausgleichszahlung. Im Grundbuch stehen dann mehrere Eigentümer, der EP und eben die Kinder. Teilungsklage ist nicht möglich, weils der eheliche Wohnsitz war.
Effekt: das Haus hat viele Eigentümer, die aber alle die Kosten tragen müssen, obwohl nur einer drinen wohnen darf. Streit ist vorhersehbar.
DAs Wohnrecht des EP ist persönlich, nicht übertragbar und erlischt mit Auszug. Ein Umzug und Vermietung des Hauses geht NICHT.

Plan B:
Testament, die Kinder bekommen das Haus, der EP das Cash. Der Rest wie oben.

Plan C: der Erblasser richtet seinem EP ein im Grundbuch eingetragenes Fruchtgenußrecht ein. Dann kann der EP nach dem Tod auch ausziehen und vermieten. Er/Sie ist wirtschaftlicher Eigentümer, aber nicht grundbücherlicher.
Das geht aber nicht, wenn der Erblasser der einzige Eigentümer des EFH ist und der verbleibende EP daran einen Anteil erhält. Weil gegen sich selbst kann man kein solches Recht haben.
Es geht aber schon, wenn das EFH zuvor den beiden EP je zur Hälfte gehört hat.

Es gäbe auch noch Plan D-ZZ, aber das macht keinen Sinn, jede denk(un)mögliche Variante durchzuspielen.

Geh zum Notar oder zu einem auf Erbrecht spezialisierten Anwalt(*) und laßt euch beraten. Egal, was das kostet, es ist IMMER billiger als ein Streit der Erben danach. Dann hast reiche Anwälte und kein Erbe mehr.

(*) da gibts nicht viele, aber ich kann dir gerne per PM wen empfehlen. In Wien natürlich.

Nachtrag: und ALLES, was da beschlossen wird, ist zwingen schriftlich und da innerhalb der Familie auch zwingend notariatspflichtig!!

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz gegenüber Fundamentalisten!


05.06.2021, 14:01 Uhr - Editiert von AVS_reloaded, alte Version: hier
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Re(2): Fragen zum Erbrecht
05.06.2021, 17:53:28
Aktuell sind das eher theoretische Überlegungen im Sinne von "was wäre wenn". Aktuell wollen weder meine Eltern noch meine Schwiegereltern etwas regeln. Wenn es dann soweit ist, erfolgt das - soweit wir das beeinflussen können - selbstverständlich beim Notar und es wäre dann eben gut, wenn wir vorab grob Bescheid wüssten. Vermutlich macht dann sogar ein zweiter, unabhängiger Notar Sinn...

ja, würde es, aber niemand kann seine Kinder zu einem solchen Erbverzicht
zwingen. Rechtlich unmöglich.

Wenn ich dich richtig verstehe, würde eine derartige Unterschrift halten und wäre unwiderruflich? Was ist, wenn bei einem der nächsten Besuche ein solcher Erbverzicht schriftlich - eventuell sogar notariell beglaubigt - verlangt wird? Einfach nicht unterschreiben hat sicher eine negative Auswirkung auf die Beziehung meiner Frau zu ihren Eltern.

Leider sind meine Schwiegereltern sehr speziell. Sämtliche Zusammenkünfte sind nach wie vor ein Drahtseilakt. Diskussionen sind sehr schwierig, verschiedene Meinungen werden nicht akzeptiert und es gibt keine Reflexion. Von daher werden Diskussionen zu diesem Thema sicher - egal ob mit oder ohne Notar - eine Herausforderung.

Plan A) wäre vermutlich genau das, worauf es nach unserem Wunsch hinaus laufen sollte. Ich spüre aber speziell bei meinen Schwiegereltern (meine Frau ist Einzelkind) die Erwartungshaltung, dass meine Frau verzichtet. Ein Eintrag ins Grundbuch wäre für sie gefühlt eine Katastrophe. Vermutlich wäre das aber die einzige Variante, um nicht auf das Erbe verzichten zu müssen ...

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Re(14): Fragen zum Erbrecht
06.06.2021, 23:35:34
Wenn der Erblasser befindet, dass er JETZT reinen Tisch machen will und er erreichen will, dass die Erben sich fair behandelt fühlen und damit ein Streit verhindert wird, ist das Verfahren meines Freundes der richtige Weg. Aus meiner Sicht auch der einzige.

Offensichtlich hatten auch deine Eltern diesen Wunsch. Was OK ist!!!

Wenn der Erblasser hingegen für sich und nachfolgend seine Frau die Möglichkeit offen lassen möchte, auf zukünftige Ereignisse zu reagieren, ist der Weg falsch. Ich weiß nicht, was meiner Frau nach meinem Tod noch alles passieren wird. Aber ich hätte NULL Problem, wenn mein gesamtes Vermögen dann ausschließlich in ihren Händen wäre.


Angesichts dessen, dass Kinder in unserer Gesellschaft kaum mehr zum Familienvermögen beitragen, sehe ich die 2/3 Erbregelung als nicht mehr adäquat. Wichtig für mich ist der Partner und dessen Absicherung. Für ihn/sie hat man Verantwortung übernommen und mit ihm/ihr hat man oftmals das Vermögen aufgebaut.

Aufgrund des Pflichtteilsrechts werden jetzt aber die Kinder bevorzugt und bringen die Eltern künstlich unter Druck, indem sie Zugriff auf das Vermögen bekommen, wo noch ein Partner am Leben ist.

Ich vermute, dass es in 20-50 Jahren möglich sein wird, einfach seinen Partner als Universalerben einzusetzen und die Kinder auf Null. Einfach weil der gesellschaftlichen Wirklichkeit entspricht.

Gute Arbeit zum Thema, die zeigt, wie auch in der Neuzeit das Erbrecht immer wieder an die Realität angepasst wurde: https://unipub.uni-graz.at/obvugrhs/content/titleinfo/226755/full.pdf

06.06.2021, 23:40 Uhr - Editiert von Paulas_Papa, alte Version: hier
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Re(15): Fragen zum Erbrecht
07.06.2021, 00:32:33
ok, wir nähern uns wieder der Sache!

  Ich weiß nicht, was meiner Frau nach meinem Tod noch alles passieren wird.
Aber ich hätte NULL Problem, wenn mein gesamtes Vermögen dann ausschließlich
in ihren Händen wäre.

genau das haben wir bei meinen Eltern auch gesagt: man weiß ja ned was kommt!
Daher: alle Erträge, alle Einkünfte, einfach ALLE Zuflüsse gehen ausschließlich an meine Eltern. Lebenslang.
Mir bleibt "nur" die Substanz. Sonst nix, aber die bleibt, denn die können sie nicht verschleudern. Auch wenn die Person noch so tierlieb und gut zu Vögeln ist!
Aufgrund des Pflichtteilsrechts werden jetzt aber die Kinder bevorzugt und
bringen die Eltern künstlich unter Druck, indem sie Zugriff auf das Vermögen
bekommen, wo noch ein Partner am Leben ist.

wie gesagt: das kann man wunderbar regeln, wenn man will. Ob das den Erben so paßt, das ist ein anderes Thema, aber das kann ich als Erblasser ja vorher steuern, wer zufrieden sein soll oder nicht. Oder halt alle.
ch vermute, dass es in 20-50 Jahren möglich sein wird, einfach seinen Partner
als Universalerben einzusetzen und die Kinder auf Null. Einfach weil der
gesellschaftlichen Wirklichkeit entspricht.

das interessiert mich dann nicht mehr
Gute Arbeit zum Thema, die zeigt, wie auch in der Neuzeit das Erbrecht immer
wieder an die Realität angepasst wurde:
https://unipub.uni-graz.at/obvugrhs/content/titleinfo/226755/full.pdf

75Seiten, davon 64, die nicht mehr aktuell sind? Ernsthaft?
Und die, die auf den aktuellen Rechtsstand Bezug nehmen, sind so allgemein (bzw so abgeschrieben), daß ein nicht mit der Sachlage Vertrauter damit genau gar nichts anfängt.
Fazit: typische Diplomarbeit!

mfg
AVS



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