Warten auf OK von Versicherung wg anbohren einer Wasserleitung
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Re(6): Warten auf OK von Versicherung wg anbohren einer Wasserleitung
08.07.2022, 11:13:14
Ob hier VOB oder BGB für Baumaßnahmen gelten halte ich für fraglich - VOB wären bis zu 4 Jahre, BGB sogar bis zu 5 Jahre:

https://dejure.org/gesetze/VOB-B/13.html
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(4) 1. Ist für Mängelansprüche keine Verjährungsfrist im Vertrag vereinbart, so beträgt sie für Bauwerke 4 Jahre, für andere Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht, und für die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen 2 Jahre. Abweichend von Satz 1 beträgt die Verjährungsfrist für feuerberührte und abgasdämmende Teile von industriellen Feuerungsanlagen 1 Jahr.
2. Ist für Teile von maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen, bei denen die Wartung Einfluss auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, nichts anderes vereinbart, beträgt für diese Anlagenteile die Verjährungsfrist für Mängelansprüche abweichend von Nummer 1 zwei Jahre, wenn der Auftraggeber sich dafür entschieden hat, dem Auftragnehmer die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen; dies gilt auch, wenn für weitere Leistungen eine andere Verjährungsfrist vereinbart ist.
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https://dejure.org/gesetze/BGB/634a.html  sowie regular §195

Hier aber gilt zuerst einmal
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

als Kosten der Nacherfüllung - und das betrifft die "Gewährleistung", die Lieferung einer mangelfreien Sache, die nach 24 Monaten verjährt.


08.07.2022, 11:13 Uhr - Editiert von traut, alte Version: hier
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