Abmahnung wegen Google Fonts - Antwort erforderlich
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Abmahnung wegen Google Fonts - Antwort erforderlich
03.09.2022, 15:56:06
Liebe Geizhälse,

ausnahmsweise ein neuer Thread, weil es im alten Thread zu derzeit kursierenden Abmahnwelle betreffend die Verwendung von Google Fonts untergehen würde.

Was derzeit noch nicht so klar in der Öffentlichkeit kommuniziert wurde, ist, dass man als Empfänger eines solchen Schreibens (wenn man die EUR 190 nicht zahlen möchte...) auf dieses binnen einem Monat antworten muss. Der Grund dafür ist, dass in dem Abmahnschreiben ein Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO geltend gemacht wird und auf den muss man reagieren, selbst wenn man die Auskunft nicht erteilen möchte.

Achtung: Es kann in dem Fall auch falsch sein, die begehrte Auskunft zu erteilen, zB weil vom Anwalt im Schreiben nicht nachgewiesen wurde, dass die IP-Adresse wirklich seiner Mandantin gehört.

Rund um diese Thematik gibt es nun eine Online-Plattform von Anwälten, auf der man sich informieren kann: http://www.abmahnantwort.at . Es gibt ausführliche FAQ zu dem Thema. Bei Bedarf kann man auch ein anwaltliches Antwortschreiben beauftragen, um seiner Reaktionspflicht nachzukommen.

Ich hoffe, es hilft vielleicht jemanden von Euch, es kursieren nämlich derzeit sehr viele falsche und auch potenziell gefährliche Informationen zu dem Thema... Ich hoffe, das zählt hier nicht als unerwünschte Werbung, zumal die FAQ-Seite ausführlich kostenlose Information bietet. :)


mfg
matrix




03.09.2022, 21:13 Uhr - Editiert von matrix, alte Version: hier
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