Amazon UID,keine Firmenbestellung über Privatkonto mehr?
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Amazon UID,keine Firmenbestellung über Privatkonto mehr?
22.01.2024, 17:49:54
Amazon .de hatte früher also bis Ende 2023 auf Rechnungen noch zweimal seine öster. UID/USt-IDNr. ATU62... drauf.
Jetzt auf 2024 Rechnung ist keine ATU... UID-Nummer mehr drauf, sondern rechts oben gleich 3 mal eine LU20... Luxenburger UID Nummer.

Mit der öster. UID und 20%USt. und unserer Firmenanschrift auf Rechnung konnte man ja früher auch übers Amazon Privatkonto erstellte Rechnungen normal in der Firma verbuchen.

So hat man bislang kein extra Firmenkonto gebraucht und konnte jedes mal bequem an der Kasse entscheiden, ob man das Produkt jetzt auf privat oder unsere Firma bestellt.
Auch konnte man mit privaten Konto (trotz Firmenanschrift) die vielen Konsumentenschutz Gesetzte wie das 14-tägige Rückgaberecht nützen. Bei reinem Firmenkonto hingegen gibt es diese Rechte wohl leider alle nicht.

Jetzt müsste man eine ausländische Rechnung mit Luxenburger UID wohl brutto ohne Steuerabzug verbuchen.
Oder sich eben ein Firmenkonto erstellen wo die Rechnungen dann gleich als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung abgewickelt werden.


Die Frage ist auch wieso braucht Amazon plötzlich keine öster. ATU.. UID Nummer mehr, die gesetzliche Regelung ist doch glaube so, dass ausländische Firmen die eine gewisse Umsatzgrenze bei Lieferungen nach Ö. überschreiten, sich eine öster. UID Nummer besorgen müssen?

22.01.2024, 17:58 Uhr - Editiert von davmus1, alte Version: hier
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Re(5): Amazon UID,keine Firmenbestellung über Privatkonto mehr?
22.01.2024, 23:07:29
Beim FUN FACT-Bespiel:
Da Amazon in Österreich kein Lager betreibt, kann bei "Versand durch Amazon" das Versendeland zwangsläufig nur UNGLEICH Österreich sein (also in den meisten Fällen Deutschland, Polen oder Tschechien).


Das mit dem Vorsteuerabzug ergibt sich auf der Vorsteuerrichtlinie. Denn es handelt sich tatsächlich um eine innergemeinschaftliche Lieferung, und diese wäre steuerfrei durchzuführen. Ein Wahlrecht ist hier nicht vorgesehen.

Da ich kein Steuerberater bin, sondern nur jemand der sich tagtäglich damit quält, habe ich auf die schnelle ein paar Steuerberaterstimmen zu diesem Thema verlinkt (Klientenpost u. dgl.).
Man findet sicher noch weitere gleichlautende Rechtskommentare, frag diesbezüglich auch Deinen StB.

https://www.grs.at/nach-dem-onlinebezug-auch-zum-vorsteuerabzug-der-richtige-umgang-mit-amazon-rechnungen/

https://kpmg.com/at/de/home/insights/2023/09/tn-kmu-business-konto-als-grundvoraussetzung-fuer-korrekte-rechnungsausstellung-und-vorsteuerabzug.html

https://www.wt-bks.at/blog/vorsteuerabzug-vorsicht-bei-bestellung-im-internet/

https://wien-steuerberater.at/3136-Amazon-Rechnungen-mit-20-Umsatzsteuer.html?kat_nr=1

https://www.bwd.at/aktuelles/klienten/juni_2015/wie_werden_versendete_waren_umsatzbesteuert_/

https://www.bp-steuerberatung.at/Steuerinfo-16-16-1657-Umsatzsteuerliche-Fallen-beim-Online-Kauf.html?related=Vorsteuerabzug&

PS: Die Artikel behandelt teilweise (auch) die Problematik mit deutscher Steuer, aber IMMER auch unser Thema mit dem (falschen) österr. Steuerausweis.
Es sind absichtlich tendenziell ältere Artikel. Denn bei der in den letzten beiden Jahren relevanter geworden Lage aufgrund von OSS, stellt sich die Frage ohnehin nicht mehr, denn da wurde das von Tag 1 an unmißverstänlich und gebetsmühlenartig kommuniziert. Zumindest in der Theorie sollte bei diesen Rechnungen dann auch keine österr. UID mehr auf der Rechnung stehen (außer bei der FUN FACT Konstellation wird es weiterhin mal vorkommen).

22.01.2024, 23:11 Uhr - Editiert von namor1, alte Version: hier
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