Wohnungsschlüssel deponieren (Wien)
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Re(5): Wohnungsschlüssel deponieren (Wien)
05.08.2024, 08:47:27
Dein erstes Beispiel war: "am Baum". Und da geh ich mal davon aus, dass der
auf "öffentlichem Grund" steht und daher "der Gemeinde" gehört. Und das geht
"den Bürgermeister" was an.

da hast du prinzipiell recht. Allerdings, klassisch österreichisch: wo kein Kläger ... WEIL: du mußt das Teil ja erst mal finden/entdecken. Ich bin selbst nur draufgekommen, weil ich eine typische Reisegruppe mit Rollkoffern zu Viert einen Baum anstarren gesehen hab. Bis dann einer in die Baumscheibe reingestiegen ist und irgendwas aus den Ästen geholt hat. Dann habt mich natürlich die Neugier gepackt und ich hab nachgesehen, was da ist...
Und wenn "der Bürgermeister" seine "Bürger" darum bittet, wegen Schlüsselboxen
auf privaten Regenrinnen eine Anzeige "wegen Besitzstörung" zu erstatten, dann
fällt auch das plötzlich in den Bereich "des Bürgermeisters".
Jetzt bewusst viele "" wegen unjuristischer Formulierungen.

das ist extremst unjuristisch, weil es fängt damit an, daß das den Bürgermeister GAR NICHTS angeht, das Privatrecht ist, eine Anzeige nicht möglich ist und er von einer Besitzstörungsklage (was ja das Mittel der Wahl wäre) gar nichts erfährt. Wobei die einzubringen schon eine juristische Herausforderung werden dürften, denn WEN verklagt man denn?

Auch das ist ein sehr schönes "Kommt darauf an" Beispiel.
richtig
Beispiel. In aller Kürze: Meistens ja,
und schon falsch. Du darfst es FAST NIE.
mach das mir
einen findigen "Falschparker"
und es wird RICHTIG teuer - aber für dich: Abschleppkosten plus Besitzstörungsklage gegen dich plus Schadenersatz für die Fahrtkosten zum Auto plus Abgeltung der Fahrzeit plus Kosten meiner rechtsfreundlichen Vertretung.

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz für Vladolf Putler!


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