Mal ein Lob für connecting electronics
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Re(2): Mal ein Lob für connecting electronics
08.08.2002, 22:25:54
Eigentlich sollte deine Frage besser lauten: was kostet es den säumigen Zahler?

Ich fange mal besser von vorn an (vielleicht interessant für die, die sich mit der allgemeinen Rechtslage in so einem Fall noch nicht so auskennen):

Wenn eine Zahlung fällig ist und in einer angemessenen Frist nicht beglichen wird, hat nach geltendem Recht der Schuldner die Kosten für die Beitreibung der Forderung zu tragen, denn er verursacht diese Kosten ja durch sein Verhalten. (siehe auch z.B. news://de.soc.recht.misc )

Fällig ist die Rückzahlung (hier in diesem Fall) mit dem Zeitpunkt der Stornierung der Bestellung. Als angemessene Zahlungsfrist sind eine Woche bis zehn Tage anzusetzen. Danach ist die Zahlung überfällig.

Wichtig ist in diesem speziellen Fall: man muss einen Nachweis über die geleistete Zahlung (Vorkasse) und über die Stornierung der Bestellung haben und die Rückzahlung mit Setzung einer (angemessen) Zahlungsfrist anmahnen - und dies auch nachweisen können (also am besten ein Einschreiben, dass vor Zeugen eingetütet wurde. So kann der Empfänger später nicht behaupten, er habe nur ein weisses Blatt bekommen ;-))

Wird dann ein Inkassobüro oder ein RA beauftragt hat die Gebühren dafür der säumige Schuldner zu tragen - schliesslich hätte er auch pünktlich zahlen können und die Kosten wären nicht entstanden.

Manche Schuldner - so sie denn das Geld haben - versuchen durch eine schnelle Zahlung oder einen zurückdatierten Scheck den Gebühren zu entgehen, um eine "Überschneidung" der Zeiträume zu konstruieren - zwischen ihrem Zahlungszeitpunkt und dem Aktivwerden des Inkassobüros. Das ist aber spätestens vor Gericht nicht mehr haltbar, wenn die ursprünglich durch das erste Einschreiben gesetzte Zahlungsfrist schon abgelaufen war. Und dann trägt der Schuldner auch noch die Kosten für den Prozess.

Im allgemeinen ist das Risiko dabei, dass der Schuldner zwischenzeitlich evtl. zahlungsunfähig werden kann. Denn dann kann er auch diese Kosten und Gebühren nicht mehr zahlen... und die ursprüngliche Forderung gibt´s auch nicht mehr zurück. Das ist also ein Grund nicht allzu lange Forderungen offen stehen zu lassen, denn der schnellere siegt. Und i.a. arbeiten Inkassobüros deshalb recht flott.

Um zu deiner ursprünglichen Frage zurückzukommen: mich hat es (noch) nichts gekostet. Und das Inkassobüro wird sich seine 25 EUR schon holen ... ist ja schliesslich ihr Gewerbe.

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