Re(3): Peluga, oder: Wie man Gewährleistungsansprüche abwimmelt...
Geizhals » Forum » Händler in Österreich » Peluga, oder: Wie man Gewährleistungsansprüche abwimmelt... (145 Beiträge, 3647 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
Peluga, oder: Wie man Gewährleistungsansprüche abwimmelt...
13.04.2004, 16:03:57

Hallo!

Ich habe vor einem Jahr und 2 Monaten beim Peluga 4 Festplatten gekauft:
Maxtor Diamondmax 80GB, 2MB Cache.
Eine für mich, und 3 für Kollegen.

Diese Platte hat 1 Jahr Werksgarantie.
2 der Platten arbeiten bis heute makellos.

Eine Woche nach Kauf machte die Platte einer Kollegin Probleme:
Datenverluste, einzelne Bereiche nicht mehr lesbar, sehr langsamer Zugriff.
Vor einer Reklamation führte sie das Maxtor-eigene Diagnoseprogramm durch, Maxtor PowerMax.
Dieses Programm gab dann auch eine Fehlermeldung aus; sie schickte die Platte zu Maxtor und bekam eine neue.

Etwa 3 Wochen nach Kauf machte dann meine Platte exakt dieselben Probleme. (anderer Rechner, anderes Betriebssystem).
Dies können etliche Leute bestätigen: Eine Arbeitskollege, ein Bekannter, und, da ich darüber auch in einer IRC-Diskussionsgruppe darüber gesprochen habe, alle aus diesem Channel, die die Logs noch haben. Zwei IRC-Personen habe ich bereits. Es können mir also zumindest 4 Personen bestätigen.
Ich startete ebenfalls das Maxtor-Tool, und erhielt beim Oberflächentest ebenfalls eine Fehlermeldung mit einer Nummer, und dem Hinweis, ich solle mich an die Garantieabteilung von Maxtor wenden.
Bei diesem Utility ist auch ein Low-Level-Format-Utility dabei.
Dieses lies ich durchlaufen (dauerte ca. 1 Tag); danach lieferte der Oberflächentest der Platte keine Probleme mehr.
Nach einem High-Level-Format hatte ich zwar einige wenige defekte Sektoren, die aber nicht mehr wurden; da ich aber alle paar Tage ein Backup machte, und keine wirklich wichtigen Daten auf der Platte sind, wollte ich warten, bis mal wieder ein Lesefehler auftritt, bevor ich reklamiere.

Die Platte arbeitete bis letzte Woche dann bis auf die bad sectors soweit problemlos.

Letzte Woche hatte ich dann wieder genau dieselben massiven Probleme wie ganz am Anfang kurz nach Kauf der Platte.
PowerMax lieferte wieder einen Fehlercode; Low-Level-Format läuft zwar problemlos durch, jedoch liefert der Oberflächentest jetzt im Gegensatz zu vor einem Jahr nach wie vor einen Fehler.
High-Level-Format ist kaum noch möglich, da alle paar hundert Sektoren versucht wird, Datenbereiche zu "recovern"... nach ca. 20 Stunden brach ich die Formatierung bei etwa 30% ab...

Gut, die Werksgarantie ist abgelaufen. (Sagt auch der  Online-Warranty-Check von Maxtor).
Aber ich habe ja noch Gewährleistung beim Händler, bei dem ich die Platte gekauft habe. Die hat ja 2 Jahre zu sein, wobei nach 1/2 Jahr vom Kunden bewiesen werden muß, daß die Platte schon ab Kauf fehlerhaft war. Was in meinem Fall eindeutig gegeben ist.
Also ab zum Peluga.

(I: Ich. P: Peluga-Verkäufer).

I: "Ich hab da eine hieniche Platte, was könn ma da machen?"
P: "Die Plattn hat keine Garantie mehr".
I: "Ich weiß, aber Gewährleistung.".
P: "Da müssens aber nach einem halben Jahr beweisen, daß der Fehler schon beim Kauf bestanden hat".
I: "Kein Problem. Ich hab etliche Kollegen, die das bezeugen können."
P: "Daß der Fehler bereits vor 1 Jahr bestanden hat?"
I: "Ja. Da hab ich dann die Platte mit dem Maxtor-Tool Low-Level-Formatiert, und seither ging sie wieder; sie hatte halt ein paar Bad Sectors, die mich aber nicht weiter gestört haben".
P: "Mit dem Low-Level-Format haben Sie sämtliche Garantieansprüche verloren".
I: "Wieso das?"
P: "Wenns des Lowlevel-Format-Programm starten, kommt ein Popup, da steht das".
I: "Nein. Das Programm ist Teil des Diagnoseprogrammes von Maxtor, das stand, soweit ich mich erinnere, nirgends, ich habs ja grade vorher nochmal versucht"...

(einige Diskussionen später, in denen der Verkäufer auch weiterhin versucht hat, mich zwar freundlich und höflich, aber mit mir unwahr erscheinenden Argumenten, abzuwimmeln)...

P: "Das müssens mitm Chef ausmachen, aber der is ned da. Bringens mir a Bestätigung, dann schauma weiter."
I: "Gut, ich lasse mir das schriftlich bestätigen."
P: "Machens das".

Also ab zu einem Bekannten quer durch Wien, schriftlich bestätigen lassen.
Zusätzlich nochmal das Maxtor-Powermax-Utility gestartet, um nachzusehen, ob da tatsächlich vor dem Starten des Low-Level-Formats tatsächlich eine Meldung kommt, daß dadurch Garantieansprüche verloren gingen. Das ist definitiv nicht der Fall. Es wird lediglich 2x gewarnt, daß die Daten danach weg sind, und daß man doch ein Backup machen möge.

Mit der Bestätigung, Rechnung, Platte und Ausdrucken des Matrox-Diagnose-und-Lowlevelformat-Programmes wieder ab zum Peluga:

I: "Ich hab hier eine Bestätigung, mit der mir bescheinigt wird, daß die Platte bereits kurz nach dem Kauf Probleme hatte".
P: "Des müssens notariell beglaubigen lassen".
I: "Wie bitte, das meinen Sie jetzt aber nicht wirklich ernst?!?"
P: "Da kann ja jeder mit am Zettl kumma, und behaupten, daß des so war".
I: "Da ist eine Unterschrift."
P: "Des kann a jeder sagen".
I: "Die Beglaubigungen kosten mich vermutlich mehr, als die Platte wert ist..."
P: "Genau darum könnens Ihnen mit der Gewährleistung brausen gehen. Bringens mir die notariell beglaubigte Bestätigung, dann kriegens die Platte ersetzt."...

Der Peluga-Verkäufer hat also eingeräumt, daß mein Gewährleistungsanspruch zu Recht besteht...

Nun die Frage an die kundigen (!) Leute hier :-) (bitte keine Vermutungen, unsachliche Diskussionen, oder ähnliches, danke :-) ):

Ist es wahr, daß derartige Bestätigungen tatsächlich notariell beglaubigt gehören?
Falls nein: Was kann ich als nächstes machen, um die Gewährleistung möglichst einfach durchzusetzen, obwohl sich Peluga querstellt?

Falls Peluga mitliest, würde mich natürlich eine Stellungnahme sehr interessieren.

Oder liege ich (und auch der Peluga-Verkäufer) generell falsch, und mein Gewährleistungsanspruch besteht zu Unrecht?


Danke im Voraus, MFG :-)


Antworten PM Alle Chronologisch
 
Melden nicht möglich
...........  Re(11): Nachtrag  (GrummelGrumpf am 14.04.2004, 09:17:50)
.......................... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (GrummelGrumpf am 22.04.2004, 07:43:21)
............. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (GrummelGrumpf am 14.04.2004, 14:02:23)
......  Gewährleistungsansprüche -24 Monate  (Micki007 am 13.04.2004, 20:23:52)
...
Re(3): Peluga, oder: Wie man Gewährleistungsansprüche abwimmelt...
14.04.2004, 17:30:33
Das Problem scheint wohl eher, du hast die Sache mit *Garantie vs. Gewährleistung* nicht begriffen.

Garantie gilt
für einen Zeitraum. Der Hersteller einer Sache garantiert, sein Kump "lebt" soundsolange fröhlich und unbeschwert.

Gewährleistung gilt
für einen Zeitpunkt! Und zwar den Zeitpunkt des Kaufes. In dem Moment, wo du Eigentümer einer Sache wurdest.

Und jetzt bloss nichts durcheinanderbringen mit den Fristen bei Gewährleistung, dass sie aussagen würden wie lange eine Sache nicht defekt werden dürfte - das nämlich ist der Fehler, den du machst.
Wird ein "verdeckter Mangel", den eine Sache ZUM ZEITPUNKT DES KAUFES(!) hatte ...
- binnen 1/2 Jahr festgestellt und dem Verkäufer angezeigt, müsste der Verkäufer beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes noch nicht bestanden hat (aka: kein "verdeckter" Mangel war), falls er den Gewährleistg.-Anspruch anfechten möchte.
- binnen 2 Jahren, aber NACH 1/2 Jahr festgestellt und dem Verkäufer angezeigt, müsste der Käufer (d.h. du) beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes bereits bestanden hat.

Ging dir die Platte eine Woche nach dem Kauf (sagen wir mal: ) nachweislich kaputt, dann war das also nicht zum Zeitpunkt des Kaufes, sondern eine Woche später!

IMHO: Gratuliere, du hast nicht eine wichtige Frist verschlafen, sondern zwei.
1.) bis 1/2 Jahr nach Kauf, wo es für den Händler idR. zu aufwendig wäre, den Defekt als "nicht-verdeckten Mangel" zu beweisen - und daher tauscht er sie meist ohne murren.
2.) bis 1 Jahr nach Kauf die Herstellergarantie, wo du sie ausgetauscht bekommen hättest, da der Hersteller für 1 Jahr "Lebensdauer" garantiert.

Und hast dich damit selber in eine Position manövriert, wo nun du auf deine Kosten zu beweisen hast, dass der Defekt 1 Woche nach Kauf ein "verdeckter Mangel" war, der bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat.

Jo mei,
es steht dir frei, persönlich Gott & die Welt für - sorry - deine eigene Dummheit verantwortlich zu machen. Aber mögest du für's nächsten Mal draus lernen, bei einem Defekt nicht 1 Jahr zu warten, bevor du zu einem Händler gehts und meinst: "Ich kann beweisen, dasunddas Klump' war schon nach einer Woche kaputt ... mir war nur nicht danach, es gleich retour zu bringen." %-)



Im übrigen P.S.:
Beim angeschwärzten Händler wurde mir schonmal eine Seagate-Platte ein Jahr nach Kauf auf der Stelle und ohne Diskussion getauscht. Ein andermal wurde mir eine Graka nach einer Woche gutgeschrieben, obwohl sie NICHT etwa defekt war, sondern mit meinem PC (Mainboard) nicht kompatibel. D.h. ich habe durch die Bank nur gute Erfahrungen mit Pelugas Kulanz gemacht.
Ggf. könnte es auch eine Frage sein, wie man mit einem Händler/Verkäufer redet, von dem man etwas Kulanzmässiges möchte. Mit "Ich WILL ... ich kann beweisen ... ich habe ein Recht drauf ... Sie MÜSSEN mir ..." ist IMHO eher selten was auszurichten.
--  
Streite dich nicht mit einem Deppen - er könnte dasselbe tun ... ;-)
Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (InnereStimme am 14.04.2004, 17:59:24)
.. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (CJ3 am 14.04.2004, 00:00:43)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung