Re: K&M - Prozess wegen 2 Jahre alter bezahlter Rechnung!!!
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K&M - Prozess wegen 2 Jahre alter bezahlter Rechnung!!!
28.04.2004, 22:11:16
Hallo liebes Forum!

Habe mich extra hier wegen diesem Thema angemeldet und möchte auch gleich loserzählen.

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand für meine Lage Präzedenzfälle aufzeigen könnte, die mir beim Prozess weiterhelfen. Mitkläger bei einer eventuellen Sammelklage (K&M scheint ja sowas öfter abzuziehen) sind natürlich herzlich willkommen. Einfach hier oder per Mail melden. Danke im Voraus!

Nun die Story:
Vor 2 Jahren bestellte ich u.a. für 800€ ein Mainboard und eine Grafikkarte. Diese Bestellung war die damalig teuerste im Verbund mit anderen Bestellungen für einen neuen PC. Die Zahlung wurde wie schon immer per Nachnahme geregelt und lief damals glatt über die Bühne, wie auch davor und danach.
Vor einiger Zeit, 2 Jahre nach der Zahlung, flatterte mir ein Anwaltsschreiben ins Haus, ich solle doch bitte die ausstehenden 800€ begleichen - und das ohne vorherige Mahnung!! Ich dachte an einen schlechten Scherz, rief aber trotzdem mal beim K&M-Kundenservice an, der mir die weise Antwort gab, dass in ihrer Datenbank die Zahlung noch aussteht. Auf die Frage hin, wie ich dann das Zeug haben kann, da die Zahlung ja Nachnahme war, kam die lapidare Antwort, dass solche Probleme von der zuständigen Anwaltskanzlei geregelt werden und die Buchhaltung da nix machen kann - ah ja...
Nun gut, dann eben ein wenig Nachdruck; ich kontaktierte meinen Anwalt und beschrieb ihm die Lage. Auch er fand es äußerst komisch und nahm sich der Sache an. Nach einem halben Jahr Hickhack der Kanzleien stand nun vor 2 Wochen der Prozess an. Da ich dank dem schwachsinnigen deutschen Rechtssystem in der Beweispflicht war (fragt mich nicht warum), legte ich deutlich dar (man muss sich dabei vorstellen: K&M lässt die Originalrechnung, die ganz klar "NACHNAHME: BEZAHLT" vermerkt, nicht gelten!!), wie die Vorgehensweise der Firma war und dass eine strafbare Handlung meinerseits nicht möglich sein kann. Auch der Richter empfand die Handlungen der Firma als äußerst dubios, soweit man das seinen schmunzelnden Äußerungen entnehmen konnte. Allerdings hat K&Ms Kanzlei noch einen Nachforschungsauftrag laufen, deswegen wurde das ganze vertagt.
Mein Anwalt bat mich, im Internet nach Präzedenzfällen zu forschen, darum schreibe ich nun hier. Ich habe auch schon versucht, persönlich andere Betroffene zu kontaktieren (gibt ja dutzende von Beschwerde-Threads), nur leider ist hier die Anonymität des Internets kein Segen. Bisher hat sich von den 3 Leuten, die wenigstens ihre EMail-Adresse öffentlich kenntlich machten, keiner gemeldet, die restlichen 20-30 waren gar nicht zu erreichen.

Ich hoffe nun, auf diesem Weg etwas Resonanz zu bekommen, danke schonmal im Voraus und verbleibe mit Grüßen.

Franz Berwein


P.S.: Ich bin 20 Jahre alt .. wenn man einen Vergleich mit anderen Betroffenen zieht, scheint sich die Firma bzw. deren Anwaltskanzlei tatsächlich auf die Altersgruppe 18-25 einzuschießen, die wohl in solchen Fällen weniger Erfahrung haben und dann lieber gleich zahlen oder sich keinen Anwalt leisten können. Perfide...

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Re: K&M - Prozess wegen 2 Jahre alter bezahlter Rechnung!!!
28.04.2004, 22:52:19
"man muss sich dabei vorstellen: K&M lässt die Originalrechnung, die ganz klar "NACHNAHME: BEZAHLT" vermerkt, nicht gelten!! "

Ist der Prozess bereits am Laufen, dann scheinst du das wissentlich falsch darzustellen ...

... denn dein Rechtsanwalt müsste dich bereits belehrt haben, dass der Händler nicht etwa "die Rechnung nicht gelten lässt", sondern er lässt die Rechnung nicht als Zahlungsnachweis gelten! Und wenn da hundertmal *Bar per Nachnahme*, *Nachnahme - bezahlt* etc. etc. etc. draufsteht.
Ein Zahlungsnachweis ist die Bestätigung des Typs, dem du das Geld übergeben hast. IdR. seine UNTERSCHRIFT unter *Nachnahme - bezahlt*, *Betrag erhalten* etc.
Das, und NUR das liefert den Beweis, dass eine Geldübergabe (also: Bezahlung der Ware) stattgefunden hat.


Ich kenne das Szenario aus meiner beruflichen Praxis bei einem Distri. Da ist es alle heiligen Zeiten schonmal passiert, dass eine Nachnahme-Lieferung irrtümlich als *frei Haus* ausgeliefert wurde. War's mal unser Fehler, war's mal der Fehler unseres Spediteurs ... egal, denn die Firma, die's irrtümlich frei bekommen hat, hatte ja keinen Nachweis über die (nie stattgefundene) Bezahlung der Lieferung! Und kein Nachweis über die Bezahlung = kein "Eigentumsübergang der Ware" laut Geschäftsvertrag. Auf der Rechnung kann 100x "Nachnahme" draufstehen, mit Aufkleber in Leuchtfarbe und allem Drum & Dran - das ist kein Beleg (aka: Beweis) für eine Geldübergabe.

Ich schätze mal, so oder ähnlich hat's dir bereits dein eigener Anwalt erklärt.

Ich jedenfalls habe mich wegen solcher Fälle schon mit einigen Firmenkunden rumstreiten dürfen ... "Nicht bezahlt? Wieso, auf der Lieferscheinrechnung ist aber ein Aufkleber mit *bar per Nachnahme* - das müssen wir doch bezahlt haben, sonst hätten wir's ja nicht bekommen ..." ... bei Firmen bisschen einfacher, das. Die machen schnell mal Kassensturz und merken, dass der vermeintliche Nachnahmebetrag ja gar nicht aus der Kasse fehlt (es sei denn, da hat bei denen in der Firma wer lange Finger gemacht ;-) ). Aber letztlich hat noch jede Firma, mit der ich mich rumstreiten musste, begriffen, was ein Zahlungsnachweis ist, und was nicht. Praktischerweise ist zumindest in Firmen jedem, der für die Kasse verantwortlich ist, klar: er kann nicht Firmengeld aus der Hand geben ohne eine Bestätigung (aka: Unterschrift!!!) von demjenigen, dem er's gegeben hat.
--  
Streite dich nicht mit einem Deppen - er könnte dasselbe tun ... ;-)
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