Re: Garantieverlust?
Geizhals » Forum » Händler in Österreich » Gewährleistungsverkürzung erlaubt? (23 Beiträge, 53 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
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.  Re: Gewährleistungsverkürzung erlaubt?  (ApuXteu am 07.07.2001, 11:40:47)
...  Re: Re: Gewährleistungsverkürzung erlaubt?  (ich am 07.07.2001, 17:29:30)
.....  Re: Re: Gewährleistungsverkürzung erlaubt?  (Mike am 08.07.2001, 09:46:21)
..  Re: Re: Gewährleistungsverkürzung erlaubt?  (Klobürste am 07.07.2001, 17:07:49)
.  Re: Gewährleistungsverkürzung erlaubt?  (himem am 07.07.2001, 21:07:23)
....  Re:  (Stan am 09.07.2001, 19:01:00)
.....
Re: Garantieverlust?
09.07.2001, 21:26:40
Lieber Stan,

Du magst ein hervorragender Techniker sein, als Jurist solltest Du
Dich aber eher nicht bewerben.

"Dafür kannst den PC auch dann mit dem bösen "Pickerl" versiegeln,
damit ja auch kein Bastler und Wannabe Elektroniker am PC
rumpfuscht. Falls er das tut ist Gewährleistung erloschen."

Diese Aussage ist falsch. Es kann die (immer freiwillige) Garantie
erlöschen, die Gewährleistung nur dann, wenn ein selbstverursachter
Fehler sichtbar wird. (Auf die Beweislast und deren Umkehr in naher
Zukunft möchte ich jetzt gar nicht eingehen.)

"ich kann mir nicht vorstellen das du deinen PC (sofern kein
leasinggerät [werden ja modern mitlerweile]) dir jemand verbieten
kann dein Gerät zu öffnen."

Nein, es verbietet Dir keiner. Nur ist die Gültigkeit der Garantie
u.U. (und völlig legal) mit Auflagen (z.B. Unverletztheit des
Garantiesiegels) gekoppelt. Das ist kein "Verbot". Du suchst es Dir
selbst aus.

"Also ich zB habe mir ein neues auto gekauft darf ich jetzt die
Motorhaube nicht öffnen? ist meine Garantie dann weg?"

Nicht durch das Öffnen der Motorhaube (kein Eingriff ins System)
erlischt die Garantie, sondern z.B. durch das eigenmächtige
Wechseln der Zylinderkopfdichtung. Die Gewährleistung bleibt Dir
aber erhalten, wenn Du nachweisen kannst, dass Du diesen Wechsel
fachmännisch durchgeführt hast (derzeit liegt die Beweislast bei
Dir).

Das Thema Gewährleistung/Garantie ist in diesem Forum zigmal
abgehandelt worden. Bei diesen Beiträgen findest Du auch Links zu
den Gesetzestexten und zu kompetenten Interpretationen desselben,
die als haltbare Belege dienen mögen, weil Du natürlich (;-)) einem
GrummelGrumpf nicht glauben kannst.

Bitte informiere Dich!

GrummelGrumpf

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.....  5% Wissen  (Bucho am 13.07.2001, 17:49:29)
...  Re: Re: Gewährleistungsverkürzung erlaubt?  (Mike am 08.07.2001, 09:50:52)
.  Re: Gewährleistungsverkürzung erlaubt?  (silverhawk am 12.07.2001, 13:44:23)
 

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