Re(9): Peluga, Betrug, Pech oder Irrtum?
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Peluga, Betrug, Pech oder Irrtum?
03.05.2004, 23:44:09
Zur Vorgeschichte:

vor ca. 1,5 Jahren legte ich mir aufgrund eines akuten Masserspeichermangels 9 Stück 160GB Maxtor Festplatten bei der Fa. Peluga zu. Fast ein Jahr schien Alles gut zu funktionieren, nach ca. 10 Monaten Betriebsdauer fielen 2 Platten aus, nach einem endlosen hin und her bekam ich 2 Festplatten eines anderen Herstellers gegen einen (geringen) Aufpreis von der Fa. Peluga ausgefolgt.

Vor 2-3 Wochen fingen die restlichen Platten an immer mehr Fehler zu produzieren, bei einem Gespräch in der Wiener Filiale wurde ich darauf hingewiesen, dass die Platten ausserhalb der Garantie seien (Herstellergarantie immerhin 3 Jahre) und ausserdem die originalen Seriennummern von mir (es ist schon unglaublich welches Wissen und welche Erfahrung die Jungs dort haben, es hat immerhin nur einige Sekunden gedauert bis diese Aussage gemacht wurde) überschrieben wurden (warum ich das machen sollte konnte natürlich keiner beantworten, vor Allem deshalb weil auf die Platten beim Hersteller noch mehr als 1 Jahr Garantie wäre). Irgendwann fand ich in diesem Forum einen Beitrag wo die Inkompetenz der angestellten "Kinder" kritisiert wurde, ich sage aber die "KInder" sind nicht inkompetent sondern schlicht angestellt in einem Unternehmen das offensichtlich mit gefälschter oder verfälschter Ware handelt, diese Aussage entnehme ich einem Schreiben der Fa. Maxtor die sich von diesen Festplatten (in der Zwischenzeit reden wir nur mehr von 7 Stück, siehe oben) ausdrücklich distanziert.

Ich bin auf die Reaktion der Geschäftsleitung gespannt, ich kann nur jeden potentiellen Käufer raten, sich vorher aufgrund der Seriennummern jedes Artikels davon zu informieren ob es sich um "gute oder schlechte" Ware handelt.

mfG

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Re(9): Peluga, Betrug, Pech oder Irrtum?
22.05.2004, 14:51:52
Hallo Thomas,

das mit dem gelesen gebe ich mal ganz großzügig zurück. *g* Anscheinend hast Du das neue Gewährleistungsrecht noch nicht begriffen. Insbesondere die BEWEISLASTUMKEHR. --> Siehe BGB

Sicherlich gibt es 2 Jahre Gewährleistung, ABER: Bei der Gewährleistung steht Dir der VERKÄUFER (nicht der Hersteller) dafür ein, dass zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs die Sache mängelfrei ist. Macht sich ein Mangel innerhalb der ersten 6 (Monate) bemerkbar, so wird angenommen, dass er bereits bei der Übergabe vorhanden war. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen (kann er in der Regel nicht). vom 7. bis zum 24. Monat musst Du beweisen, das der Mangel schon zum ZEITPUNKT der Übergabe vorhanden war. Wie willst Du das beweisen ??? Da Du es in der Regel nicht beweisen kannst, bleibst Du auf der defekten Sache sitzen.

Bin ich Verkäufer und Du kommst nach 7 Monaten zu mir, dann sage ich "Beweise mir, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war".


Daher sage ich noch mal: „Beweislastumkehr“ !!!  Daher kann der Kunde für gewöhnlich nur in den ersten 6 Monaten seine Ansprüche erfolgreich umsetzen. Danach hat er durch die Beweislast die Arschkarte gezogen.

Ich hoffe, es hat *klick* gemacht.


Garantie dagegen ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (oder auch Verkäufer, der kann auch freiwillig etwas garantieren), wobei der Hersteller die Garantiebedingungen aufstellt (Art, Dauer, Umfang ...).
Bei der Garantie wird für gewöhnlich die Mängelfreiheit im Garantiezeitraum garantiert. Es kommt in der Regel (!, es gibt auch zahlreiche Ausnahmen) nicht darauf an, dass der Mangel schon bei Gefahrenübergang vorhanden gewesen ist.

Daher gilt folgende Faustregel: in den ersten 6 Monaten alles über Gewährleistung abwickeln !!!, danach über die Garantie. Die Einhaltung dieser Reihenfolge ist auch relevant für weitere rechtliche Aspekte (fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche, Schadensersatzansprüche etc.)

Bezüglich der restlichen Bemerkungen:  Anscheinend liest Du hier ebenfalls nicht richtig!!! Der Hersteller bietet ausser auf OEM-Ware 3 Jahre Herstellergarantie. Wenn der Verkäufer im Shop auf Nachfrage dann bestätigt, dass er keine OEM Ware verkauft, sondern Bulk Ware mit der vollen Herstellergarantie, dann habe ich rechtlich zweifelsfrei einen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag. Dass hat nichts mit Dummheit zu tun. Hier weise ich erneut auf die Unterschiede zwischen OEM und Bulk hin. Speziell OEM schließt der Hersteller aus, Bulk nicht und non-retail ebenfalls nicht. Daher ist OEM-Ware nochmals wesentlich billiger als Bulk-Ware. (Huhu Kartoffel, noch mal informieren ;-)  )
Ich bring hier mal noch weitere Begriffe rein: Wettbewerbsvorteil, arglistische Täuschung (Ware entspricht nicht der Beschreibung).


Wenn Du das nicht verstehst, dann kann ich nur sagen, in Deinem Umgangston: „Du bist schlicht dumm“


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..........  Re(10): Peluga, Betrug, Pech oder Irrtum?  (thomas1 am 22.05.2004, 18:28:50)
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